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Die Hebamme Ellinor Grimmark will bei Abtreibungen nicht helfen. © TV4

Gläubige Hebamme muss bei Abtreibungen mitwirken

fs /  Eine Hebamme darf Abtreibungen nicht aus Gewissensgründen verweigern. Jetzt soll der Menschenrechtsgerichtshof entscheiden.

Ein staatliches Bezirksspital in Schweden hat eine Hebamme nicht angestellt, nachdem diese sagte, dass sie wegen ihres Glaubens bei Abtreibungen nicht mitwirken will. Mit Unterstützung einer Antiabtreibungsorganisation aus den USA klagte Ellinor Grimmark durch alle Instanzen in Schweden. Nun hat das Arbeitsgericht ihre Klage gegen den Bezirk in letzter Instanz abgewiesen, berichtet das englischsprachige schwedische Portal «The Local».

Abtreibungen gehören zu Pflichten
Die Hebamme argumentiert, der Bezirk als Betreiber des Spitals habe ihre Glaubens-und Meinungsfreiheit verletzt. In erster Instanz entschied eine Ombudsstelle, ihr Glaube sei nicht der Grund dafür gewesen, dass der Bezirk den Arbeitsvertrag zurückzog. Der Grund sei vielmehr gewesen, dass sie Pflichten im Arbeitsvertrag ausdrücklich nicht habe erfüllen wollen. Dieses Urteil stützten alle Instanzen in Schweden. Das Arbeitsgericht hielt in letzter Instanz fest, der Arbeitgeber habe das Recht zu verlangen, dass Hebammen alle Pflichten im Arbeitsvertrag erfüllen, «einschliesslich Abtreibungen». Grimmark muss laut dem Urteil alle Kosten, auch diejenigen des Prozessgegners, übernehmen.

«Bedürfnisse der Patientinnen wichtiger»
Die Schwedische Vereinigung für Sexualerziehung (RFSU) begrüsste das Urteil. Es sei wichtig, dass Hebammen nun gerichtlich verpflichtet seien, an Abtreibungen mitzuwirken. «Die Rechte der Patientinnen dürfen nicht durch eine Arbeitsverweigerung des medizinischen Personals missachtet werden», heisst es in einer Stellungnahme der Vorsitzenden Kristina Ljungros. Ellinor Grimmark hingegen äusserte sich nach dem Entscheid des schwedischen Arbeitsgerichtes enttäuscht. Ihre Klage werde sie nun dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorlegen.

Gewissensfreiheit hat meistens Vorrang
Schweden gehört zu den wenigen EU-Ländern, in denen die Gewissensfreiheit keinen Vorrang hat vor dem Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Das gilt laut dem «Guardian» auch in Bulgarien, Finnland und die Tschechische Republik. Hingegen darf medizinisches Personal in den meisten anderen Ländern der EU Abtreibungen aus Gewissensgründen verweigern. In Italien tun dies mittlerweile so viele Gynäkologen, dass die Gesundheitsbehörde von Rom nun gezielt Ärztinnen und Ärzte sucht, die Abtreibungen vornehmen.


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