Höchstgericht stärkt Recht auf Abtreibung
Ein Gesetz im US-Bundesstaat Texas, das ambulanten Abtreibungskliniken so hohe Standards vorschreibt, dass über die Hälfte schliessen musste, ist verfassungswidrig. Dies hat das Höchstgericht mit 5 zu 3 Stimmen entschieden. Das Gesetz diene einzig dazu, Schwangerschaftsabbrüche zu erschweren. Es sei der Versuch, das Recht auf Abtreibung über Umwege einzuschränken, sagt die Mehrheit des Supreme Courts.
Selbstbestimmungsrecht ausgehöhlt
In den USA basiert das Recht der Frauen, selber über eine Abtreibung zu entscheiden, nicht auf einem Gesetz, sondern auf einem Urteil des Verfassungsgerichtes aus dem Jahr 1973. Fast zwanzig Jahre später entschied das Höchstgericht allerdings, dass die einzelnen Bundesstaaten das Abtreibungsrecht einschränken dürfen, wenn ungewollt Schwangere dadurch «nicht unzumutbar belastet» werden. Seither haben zahlreiche Bundesstaaten Gesetze verabschiedet, die das Recht der Frauen, über ihren Körper selber zu entscheiden, beschneiden.
Entscheidende Richter-Stimme
Das Höchstgericht hat solchen Vorhaben nun Grenzen gesetzt. Im Supreme Court gelten vier Mitglieder als liberal und drei als konservativ. Als unabhängig gilt Anthony Kennedy, dessen Stimme entscheidend für das Urteil war. Nach dem Tod des konservativen Höchstrichters Antonin Scalia Anfang dieses Jahres wäre auch ein Patt-Entscheid (4 zu 4) möglich gewesen. In diesem Fall wäre das Gesetz nicht gekippt worden und die Frage wäre ungeklärt geblieben, ob die Hürden in Texas für Schwangere zumutbar sind.
Wegweisende Richterwahl
Das Urteil gilt als wichtigster Entscheid zum Thema Schwangerschaftsabbruch seit über zwanzig Jahren. Betroffen ist nicht nur Texas, wo letztes Jahr eine einstweilige Verfügung des Höchstgerichtes verhinderte, dass weitere Kliniken geschlossen werden mussten. 23 weitere Bundesstaaten haben ähnliche Gesetze verabschiedet. Abtreibungsbefürworterinnen wollen nun gegen diese Gesetze Klagen einreichen. Abtreibungsgegner hingegen hoffen auf die Wahl eines konservativen US-Präsidenten im Herbst. Der oder die Gewählte wird dem Senat wohl mehrere Mitglieder des Höchstgerichtes zur Wahl vorschlagen können.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine