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Die Ärztin Kristina Hänel ist angeklagt, weil sie über den Schwangerschaftsabbruch informiert. © hr-info

«Informationsrecht der Frauen verteidigen»

fs /  Eine Ärztin informiert mit einem Link auf ihrer Homepage, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Jetzt drohen ihr zwei Jahre Haft.

In Deutschland verbietet der wenig beachtete Paragraf 219a im Strafrecht, für den Schwangerschaftsabbruch zum eigenen «Vermögensvorteil» Werbung zu machen. Aufgrund dieses Paragrafen aus dem Jahr 1933 steht Ende November in Giessen die Ärztin Kristina Hänel vor Gericht.
Strafbare Informationen für Frauen
Hänel sagt, Abtreibungsgegner nutzten den Paragrafen regelmässig, um unliebsame Ärztinnen und Ärzte zu drangsalieren. Sie selber sei in den letzten Jahren immer wieder von Abtreibungsgegnern aufgrund des Paragrafen 219a angezeigt worden. Bisher erfolglos. Doch jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Zur Begründung heisst es, dass Hänel über ihre Homepage darüber informiere, dass in ihrer Praxis gegen Kostenerstattung Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Diese Information sei strafbar.
«Skandal»
Hänel sieht das Informationsrecht für Frauen in Gefahr. «Dass sachliche Information als Werbung ausgelegt wird, ist ein Skandal», sagte Hänel der «Tageszeitung». Wer im Netz Informationen suche, lande wegen des Paragrafen 219a selten auf den Seiten von Ärztinnen und Ärzten, aber meist auf Seiten von Abtreibungsgegnern. Hänel: «Das ist unzumutbar.»
«Paragraf 219a streichen»
Mit einer Online-Petition fordert sie vom Bundestag, das Recht von Frauen auf sachliche Informationen zu schützen und den «veralteten und überflüssigen» Paragrafen 219a zu streichen. Dieser behindere das Recht auf sachliche Informationen: «De facto entscheiden die Beratungsstellen, wo die Frauen zum Schwangerschaftsabbruch hingehen können, da viele Ärzte eingeschüchtert sind und ihre sachlichen Informationen von den Websites herunternehmen aus Angst vor Strafverfolgung. Auch und gerade beim Thema Schwangerschaftsabbruch müssen Frauen freie Arztwahl haben und sich medizinisch sachlich und richtig informieren können. Ich bin für das Recht von Frauen, sich im Internet über angebotene Leistungen von Ärzten und Ärztinnen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Das Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Der §219a behindert dieses Recht.»
Aufgrund dieses Paragrafen drohen Hänel zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Sie will das Informationsrecht für Frauen notfalls durch alle Instanzen verteidigen. Die Petition haben innerhalb einer Woche Zehntausende unterschrieben.


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