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Flyer von «adebar»: Ein Dorn im Auge des Bischofs. © adebar

Kontroverse in katholischer Kirche um Abtreibungs-Beratung

fs /  In der Schweiz muss das Höchstgericht über die Finanzierung einer Schwangerschafts-Beratungsstelle entscheiden.

Die katholische Landeskirche Graubünden unterstützt «adebar», eine «Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft Graubünden», jährlich mit einer Spende von 15’000 Franken (13’600 Euro). Die Landeskirche macht «adebar» die Vorgabe, die Gelder nicht für die Beratung über Abtreibungen zu verwenden.

Jahrelanger Rechtsstreit
Trotzdem versucht Vitus Huonder, konservativer Bischof des Bistums Chur, seit 2011 diese Spenden an «adebar» zu stoppen. Sie seien mit der römisch-katholischen Lehre nicht vereinbar. Wenn die «vom Staat geschaffene Katholische Landeskirche von Graubünden» eine Stelle finanziert, die auch über Abtreibungen informiert, verletze dies die Religionsfreiheit des Bistums. Das kantonale Verwaltungsgericht hat eine Klage des Bistums Ende letzten Jahres abgewiesen. Gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichtes hat der Bischof kürzlich beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht, berichtet der öffentlich-rechtliche Radiosender SRF.

Landeskirche darf über Spende entscheiden
Im Kern geht es um die zweigleisige Rechtsstruktur der katholischen Kirche in der Schweiz. Sie basiert auf staatlichem Recht und kirchlichem Recht. Das Verwaltungsgericht schreibt in seinem Urteil, dass die Landeskirche rechtlich über die Spende entscheiden kann. Eine Verletzung der Glaubens- und Religionsfreiheit des Bistums durch die Spende an «adebar» kann das Gericht nicht erkennen. Die Argumentation des Bistums, die Spende erwecke den Eindruck, die römisch-katholische Kirche würde Abtreibungen mindestens tolerieren, «geht an der Sache vorbei». Die römisch-katholische Kirche sei für Handlungen der Landeskirche nicht verantwortlich. Der «mündige Bürger» könne sehr wohl unterscheiden, was in den Aufgabenbereich des Bistums und was in denjenigen der Landeskirche falle.

Bistum argumentiert mit Religionsfreiheit
Das Bistum Chur begründet den Weiterzug ans Bundesgericht damit, die «Religionsfreiheit der Kirche zu schützen und zu verhindern, dass unter dem Titel ’katholisch’ dem Glauben widersprechende Tätigkeiten und Organisationen finanziell gefördert werden». Falls das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz bestätige, müsste die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen, «dass der Staat ihre Religionsfreiheit beschneidet. Denn er würde einer von ihm geschaffenen Organisation, die den Namen katholisch trägt, erlauben, gegen Grundüberzeugungen des katholischen Glaubens zu handeln».

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