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Frauen wollen selber über ihren Körper bestimmen. © agovox

Recht auf Abtreibung in Verfassung

fs /  In Frankreich soll die Verfassung Frauen das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper und den gleichen Zugang zur Macht garantieren.

Die französische Regierung will Anfang Mai einen Vorschlag für eine Verfassungsrevision vorlegen. Der Gleichstellungsrat (Haut Conseil à l’Egalité entre les femmes et les hommes), ein Beratungsgremium der Regierung, hat Vorschläge für eine geschlechtergerechte Verfassung gemacht.

Abtreibung soll Grundrecht werden
Der Rat schlägt Änderungen in drei Bereichen vor:

  • Grundrechte: Neu soll ein «Recht auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch» und ein «Recht auf ein Leben ohne sexistische und sexuelle Gewalt» in der Verfassung verankert werden. Weiter schlägt der Rat vor, dass die finanziellen Ressourcen beiden Geschlechtern zu gleichen Teilen zugute kommen müssen.
  • Sprache: Die Verfassung soll sprachlich geschlechtsneutral werden. Der Rat schlägt zum Beispiel vor, «Brüderlichkeit» durch «Solidarität» und «Rechte des Mannes» durch «Menschenrechte» zu ersetzen. Bei Funktionen sollen auch die weiblichen Bezeichnungen stehen: «Präsident oder Präsidentin».
  • Politische Macht: Der Rat schlägt vor, dass die Verfassung den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu politischen Mandaten und Funktionen nicht bloss «fördern», sondern «garantieren» muss. Für bestimmte parlamentarische Gremien soll eine Quotenregelung in die Verfassung.

Selbstbestimmungsrecht stärken
Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu garantieren, wäre weltweit wohl einmalig und würde das Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren Körper stärken. Völlig frei und ohne Einschränkungen können Frauen heute nirgends entscheiden. In liberalen Staaten schreiben Gesetze oder Gerichtsurteile die Voraussetzungen vor. Diese können jederzeit über Gesetzesänderungen oder auf dem Rechtsweg geändert werden.


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