Wegen Fehlgeburt verurteilte Frau begnadigt
El Salvador hat weltweit eines der strengsten Abtreibungsgesetze. 2007 erlitt die damals 18-jährige Carmen Guadalupe Vásquez Aldana eine Fehlgeburt. Sie geriet in Verdacht, vorsätzlich abgetrieben zu haben. Wegen Mordes wurde sie zu 30 Jahren Haft verurteilt. Aktivistinnen kämpften seither für ihre Freilassung.
Kein fairer Prozess
Jetzt hat das Parlament die heute 24-Jährige begnadigt. Die Abgeordneten seien zum Schluss gekommen, dass der jungen Frau kein fairer Prozess gemacht worden sei, schreibt das Internetmagazin «La Pagina». Die Beweise hätten für eine Verurteilung wegen Mordes nicht ausgereicht. Laut Amnesty International haben 15 weitere Frauen, die wegen angeblich vorsätzlicher Abtreibungen hohe Haftstrafen verbüssen, beim Kongress um ihre Begnadigung gebeten. Darüber werde das Parlament in den kommenden Monaten entscheiden.
40 Jahre Haft nach Totgeburt
In El Salvador ist Abtreibung in jedem Fall verboten, also auch nach einer Vergewaltigung oder wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes in Gefahr ist. Frauen und Mädchen, die eine Fehlgeburt erleiden, müssen beweisen, dass sie ihre Schwangerschaft nicht vorsätzlich beenden wollten. Sonst müssen sie mit hohen Haftstrafen wegen Mordes rechnen. Besonders schockierend war das Urteil gegen die 31-jährige Maria Teresa vor drei Jahren. Ihr Kind war im Mutterleib gestorben und ihr Körper stiess es ab. Mit schweren Blutungen kam sie ins Spital. Das Personal zeigte sie wegen des Verdachts auf Abtreibung an. Sie wurde wegen Mordes zu 40 Jahren Haft verurteilt. Die «Aggression der Mutter» habe das Kind getötet, lautete die Begründung.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine