Frauenweihe

Katholikinnen fordern seit langem die Weihe von Frauen zu Priesterinnen. © woc

Die Weihe von Frauen gilt neu als schwere Straftat

fs /  Der Vatikan hat sein eigenes Strafrecht überarbeitet: Neu ist darin das Verbot der Weihe von Frauen. Sie gilt wie Übergriffe auf Kinder als schwere Straftat.

Das staatliche Strafrecht hat Vorrang. Trotzdem sorgte das überarbeitete Strafrecht der katholischen Kirche kürzlich für Schlagzeilen, weil es erstmals sexuelle Übergriffe an Kindern benennt und neu zur schweren Straftat macht. Sie galten bisher bloss als Verstoss gegen das Zölibat. Eine weitere neue Straftat übersahen viele: Wer schon nur versucht, Frauen zu Priesterinnen zu weihen oder sich weihen zu lassen, macht sich nach dem kirchlichen Strafrecht nun strafbar. «Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.» 

Höchststrafe Exkommunikation

Die Exkommunikation ist die Höchststrafe der katholischen Kirche und bedeutet den Ausschluss aus der Glaubensgemeinschaft. Die betroffene Person darf keine kirchlichen Dienste und Aufgaben übernehmen und keine Sakramente empfangen oder spenden. Mit der Höchststrafe muss auch ein Kleriker rechnen, der einer bereits exkommunizierten Frau Sakramente spendet. Die Exkommunikation ist entweder eine Spruchstrafe aufgrund eines Urteils des Papstes oder eines Bischofs. Oder sie ist eine Tatstrafe, die nach einem Vergehen automatisch eintritt. Das ist bei der Frauenweihe nun der Fall.

Schwere Straftat

Bisher war die Exkommunikation wegen einer Frauenweihe eine Spruchstrafe, weil die Frauenweihe nicht im katholischen Strafrecht geregelt war. In der Vergangenheit haben Bischöfe schon zahlreiche Frauen exkommuniziert, die sich weihen liessen. Betroffen waren vor allem US-Amerikanerinnen. Mit der Aufnahme des Verbotes in das Strafrecht macht der Vatikan die Frauenweihe explizit zur schweren Straftat, auf die automatisch die Exkommunikation folgt. Die Revision des kirchlichen Strafrechts soll Ende dieses Jahres in Kraft treten.

Vatikan zementiert Ausschluss von Frauen

Für die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) ist das überarbeitete Strafrecht ein «erneuter Schlag ins Gesicht für uns Frauen». Der Vatikan zementiere damit den Ausschluss von Frauen von allen Diensten und Ämtern. Das US-Netzwerk «Women’s Ordination Conference (WOC)» schrieb, es sei schockierend, dass der Vatikan die Frauenweihe im Strafrecht als «schweres Verbrechen» mit Übergriffen auf Kinder gleichstelle. Der Ausschluss von Frauen trage zur Missbrauchskultur bei, die so viele verletzt habe. Die «Women’s Ordination Conference» fordert seit Jahrzehnten die Weihe von Frauen zu Diakoninnen und Priesterinnen. Es gebe kein theologisches Argument für den Ausschluss der Frauen von den Weiheämtern. Wenn die Kirche Frauen den Zugang zu Weiheämtern und Entscheidungspositionen weiterhin verwehre, sei dies reiner Sexismus.

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