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Künstlerin Kirsha Kaechele sagt, die Installation «Ladies Lounge» mache nur Sinn, wenn Männer keinen Zugang erhalten. © ABC Australia

Exklusiver Frauenraum diskriminiert Männer

fs /  Ein Museum darf Männern den Zugang zu einer Kunstinstallation nicht verwehren. Dies hat ein australisches Gericht entschieden.

Im Museum für alte und moderne Kunst (Mona) im australischen Bundesstaat Tasmanien hatten Männer zur Installation «Ladies Lounge» keinen Zutritt. Dort hingen Werke von Pablo Picasso und Sidney Nolan, die zu den renommiertesten Kunstwerken des Museums gehören. Und Butler servierten den Besucherinnen Champagner. 

Männern den Spiegel vorhalten
US-Künstlerin Kirsha Kaechele hat die «Ladies Lounge» wie einen alten australischen Pub gestaltet, wo Frauen erst Mitte des letzten Jahrhunderts Zugang erhielten. Mit dem Ausschluss von Männern will sie darauf aufmerksam machen, was Diskriminierung für Frauen bedeutet hat. Im «Guardian» sagte Kaechele, Frauen sei im Laufe der Geschichte immer wieder der Zugang zu bestimmten Räumen verwehrt worden. Die «Ladies Lounge» halte Männern den Spiegel vor. Die Erfahrung für Männer, keinen Zugang zu einem Raum zu erhalten, sei der Sinn des Kunstwerks. Diese Sensibilisierung fördere die Chancengleichheit.

Diskriminierung ist Sinn des Kunstwerkes
Die «Ladies Lounge» öffnete bereits vor vier Jahren. Letztes Jahr reichte der Museumsbesucher Jason Lau Klage ein. Es sei diskriminierend, ihm den Zugang zu einigen der wichtigsten Werke des Museums zu verwehren, nur weil er ein Mann sei. Er habe den vollen Eintrittspreis bezahlt. Das Museum argumentierte, Männern den Zugang zu verwehren sei der Sinn des Kunstwerks. Das staatliche Recht erlaube Diskriminierung, wenn sie zur Chancengleichheit von Menschen beitrage, die historisch diskriminiert worden sind.

Verstoss gegen Diskriminierungsverbot
Dieser Argumentation ist das Zivil- und Verwaltungsgericht des Bundesstaats Tasmanien nicht gefolgt, berichtete die BBC. Einzelrichter Richard Grueber begründete seinen Entscheid damit, dass es nicht ersichtlich sei, weshalb es die Chancengleichheit fördern soll, wenn Männer die Werke renommierter Künstler nicht sehen können. Die Kunstfreiheit ende dort, wo sie staatliches Recht verletzt. Die «Ladies Lounge» verstosse gegen das Diskriminierungsverbot. Sie ist seit dem Urteil geschlossen. Das Museum hat kürzlich entschieden, Berufung einzulegen. Das Gericht habe nicht erkannt, wie die Installation die Gleichstellung fördere. Wenn Männer Zugang zur «Ladies Lounge» erhalten, mache die Installation keinen Sinn mehr.


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