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Susanne Leutenegger Oberholzer will mehr Juristinnen ermuntern, für Höchstgerichte zu kandidieren. © Youtube

Bessere Wahlchancen für Richterinnen

fs /  In der Schweiz haben Frauen grössere Chancen, an ein Höchstgericht gewählt zu werden als Männer. Allerdings kandidieren viel mehr Männer.

Dies geht aus der Analyse einer Parlamentskommission hervor. Die Gerichtskommission des Nationalrats hat dafür die Bewerbungen der letzten vier Jahre ausgewertet. Danach sind seit 2010 insgesamt 386 Bewerbungen für ein Richteramt am Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht, am Militärkassationsgericht sowie bei der Bundesanwaltschaft oder der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft eingegangen. 108 davon stammten von Frauen. Das ist ein Anteil von 28 Prozent aller Bewerbungen. Mit 35 Prozent ist der Frauenanteil bei den Gewählten deutlich höher: 16 der insgesamt vergebenen 45 Stellen gingen an Frauen.
Ein ähnliches Bild zeigt sich, wenn man nur die Bewerbungen für das Bundesgericht seit 2003 auswertet: 17 Prozent stammen von Frauen. Der Frauenanteil bei den Gewählten liegt hingegen bei 27 Prozent.

Keine Diskriminierung
Die Gerichtskommission zieht aus der Analyse den Schluss, dass das Parlament bei der Wahl an die eidgenössischen Gerichte Frauen nicht diskriminiert. Die Untervertretung der Frauen an den eidgenössischen Gerichten sei «zumindest teilweise» auf die tiefe Zahl der Bewerbungen von Frauen zurückzuführen. Kommissionspräsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) sagte in der «Neuen Zürcher Zeitung», dass für Frauen ein Umzug an den Standort der Gerichte oft nicht in Frage komme. Juristinnen hätten vielleicht auch mehr Respekt als Männer, um sich zu bewerben. Die Gerichtskommission wolle nun aktiver nach geeigneten Kandidatinnen suchen.

Frauenquote für Gerichte
In der Schweiz werden die Mitglieder der höchsten Gerichte vom Parlament gewählt. Der Frauenanteil an den eidgenössischen Gerichten liegt zurzeit unter einem Drittel. Die St. Galler Rechtsprofessorin Regula Kägi-Diener warf letztes Jahr dem Parlament vor, mit den Wahlen das verfassungsmässige Gebot der Gleichstellung zu verletzen. Es wähle die Richterinnen und Richter nach Parteienproporz, obwohl dieser kein gesetzliches Kriterium sei. Eine parlamentarische Initiative von Margret Kiener Nellen (SP) fordert für die eidgenössischen Gerichte eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent. Das Parlament hat darüber noch nicht entschieden.

In Deutschland sind vor kurzem auf 22 vakante Stellen an den obersten Bundesgerichten 12 Richterinnen gewählt worden. Dieser Frauenanteil von 55 Prozent bei den Gewählten ist höher als der Frauenanteil von 47 Prozent bei den Kandidieren. Damit sind ähnlich wie in der Schweiz die Chancen für Richterinnen, gewählt zu werden, leicht höher als für Männer. In diesem Jahr lag der Frauenanteil bei den Kandidaturen erstmals bei fast 50 Prozent. Das gilt als grosser Erfolg für die Kampagne «Frauen in die Roten Roben» des Deutschen Juristinnenbundes. Diese verlangt, dass bei jeder Wahl für jedes Bundesgericht je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen und durchschnittlich auch zu 50 Prozent gewählt werden.

In Grossbritannien schlägt die oppositionelle Labour-Partei eine Quote vor, um den tiefen Frauenanteil bei den Gerichten zu erhöhen, schreibt der «Guardian». Lady Hale, einzige Richterin am Obersten Gerichtshof (Supreme Court) hatte Anfang dieses Jahres kritisiert, dass der Frauenanteil in den britischen Höchstgerichten bei unter 20 Prozent liegt.


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