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Kampagne von Amnesty International gegen Kinderehen. © AI

«Kinderehen sind immer Kindesmissbrauch»

fs /  Deutschland verbietet Kinderehen, allerdings mit einer Ausnahme. Frauen- und Kinderschutzorganisationen reagieren unterschiedlich.

Mit den Flüchtlingen kommen minderjährige Verheiratete vermehrt nach Europa. Betroffen sind hauptsächlich Mädchen. In Deutschland hat die Bundesregierung beschlossen, im Ausland geschlossene Ehen mit Kindern zu verbieten. Es soll nur noch eine Ausnahme für Mädchen geben, die zum Zeitpunkt der Hochzeit 16 bis 18 Jahre alt waren: In diesen Fällen soll das Familiengericht nach Anhörung der Minderjährigen und des Jugendamtes entscheiden, ob die Ehe aufgehoben wird. Das Gesetz ist heftig umstritten.
Jeden Fall prüfen
Kinderschutzorganisationen geht das Gesetz zu weit. Sie fordern, dass ein Gericht jeden Fall prüfen muss. Sonst verstosse das Gesetz gegen die Uno-Kinderrechtskonvention und möglicherweise auch gegen die deutsche Verfassung, die den Schutz des Kindes festschreibt. Auch der Deutsche Juristinnenbund plädiert für die Einzelfallprüfung. Ein pauschales Verbot bevormunde Minderjährige.
Ausnahmslos verbieten
Hingegen lehnt die Frauenrechtsorganisation «Terre des Femmes» die Ausnahmeregelung für 16- bis 18-Jährige ab. Die Aufhebung einer Ehe sollte nicht im Ermessen eines Richters sein. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) argumentiert, Ehen mit Minderjährigen seien immer Kindesmissbrauch. «Dafür kann es keine Ausnahmegenehmigung geben.» Der Rechtsweg in Deutschland sei zu schwerfällig und dauere zu lange. Es sei weltfremd zu erwarten, dass minderjährige Opfer in Gerichtsverfahren bestätigen, dass sie zwangsverheiratet wurden. «Die automatische Aufhebung von Kinderehen ohne Ausnahme wird der einzige Weg sein, der in der Praxis tatsächlich funktioniert.»
Uneinheitliche Praxis in Europa
Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen behandeln europäische Regierungen unterschiedlich. Sie werden mal anerkannt, mal aufgelöst. Eine Trennlinie zwischen erzwungen und nicht erzwungen zu ziehen, gilt als schwierig. Dänemark beispielsweise hatte Anfang letzten Jahres beschlossen, im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen nicht mehr anzuerkennen. Wenn solche Ehepaare einreisten, wurden sie getrennt, auch wenn sie schon Kinder hatten. Nach dem Selbstmordversuch eines minderjährigen Ehepaares revidierte die Regierung diese Praxis und duldet seither bestehende Kinderehen wieder. Eine Trennung verstosse gegen das Recht auf Familienleben in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und gegen die Uno-Kinderrechtskonvention.


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