Lesbische Paare bei Adoptionen gleichgestellt
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das bisherige Verbot gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert. Das Höchstgericht begründet sein Urteil mit dem Recht auf Privat- und Familienleben in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Danach muss ein nationales Adoptionsrecht «gleichheitskonform und diskriminierungsfrei» sein. Wenn der Staat die Adoption fremder Kinder erlaube, dürfe er Personen nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung davon ausschliessen, sagt der Verfassungsgerichtshof. Die Gleichstellung im Adoptionsrecht schade weder dem Kindeswohl noch dem Schutz der Ehe.
In Österreich können gleichgeschlechtliche Paare seit 2013 leibliche Kinder ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Diese Stiefkind-Adoption hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt, weil unverheiratete heterosexuelle Paare bereits Stiefkinder adoptieren durften.
Unterschiedliche Regelungen
In Europa dürfen gleichgeschlechtliche Paare in einigen Ländern fremde Kinder adoptieren. Dazu gehören die Benelux-Staaten, Frankreich, Grossbritannien, skandinavische Länder und Spanien.
In Deutschland ist die Stiefkind-Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in registrierter Partnerschaft möglich. Lesben und Schwule dürfen auch ein Kind, das die Partnerin oder der Partner zuvor angenommen hat, adoptieren.
In Italien und in der Schweiz dürfen gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder adoptieren. Die Schweizer Regierung will dieses Verbot lockern. Sie schlägt dem Parlament vor, heterosexuellen Konkubinats- und gleichgeschlechtlichen Paaren die Stiefkind-Adoption zu ermöglichen. Der Vorschlag der Regierung ist im Parlament noch nicht behandelt worden.
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keine