Deutschland: Asyl wegen Liebesheirat

fs /  Eine Afghanin widersetzte sich einer Zwangsheirat, darauf drohte ihr die Familie mit dem Tod. Jetzt erhält sie in Deutschland Asyl.

Eine Frau aus Afghanistan erhält in Deutschland Asyl, weil sie in ihrem Heimatland aus Liebe geheiratet hat und die eigene Familie sie deshalb mit dem Tod bedrohte, weil ihr der Mann nicht passte. Für das Verwaltungsgericht Stuttgart ist dies eine Verfolgung aufgrund des Geschlechts und damit ein Asylgrund. Gegen das Urteil ist Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich.
Die Frau hatte den Mann geheiratet, obwohl ihre Eltern sie bereits ihrem Cousin versprochen hatten. Darauf wurden sie und ihr Mann von ihren Brüdern mehrfach geschlagen und mit dem Tod bedroht. Das Ehepaar floh nach Deutschland und stellte ein Asylgesuch. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte dieses ab, weil keine staatliche oder landesweite Verfolgung vorliege.
Das Verwaltungsgericht hingegen entschied, die Frau als Flüchtling anzuerkennen. Ihre Schilderungen seien glaubhaft. In der konservativ-patriarchalen Gesellschaft Afghanistans sei Zwangsheirat an der Tagesordnung. Die Übergriffe und Drohungen seien als Verfolgung wegen des Geschlechts zu werten. Wegen der «herrschenden patriarchalischen Anschauungen» habe sie mit empfindlichen Strafen für Leib und Leben rechnen müssen. Die Verfolgung gehe zwar nicht vom Staat aus. Doch es sei nicht zu erwarten, dass der Staat die Frau schütze. Bei einer Rückkehr sei landesweit nicht nur das Leben der Frau in Gefahr, sondern auch dasjenige des Mannes. Er ist in Deutschland zum Christentum konvertiert und erhält wegen religiöser Verfolgung Asyl.

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