Kopftuchverbot bei Gerichtsverhandlungen
Im Kanton Basel-Stadt tritt im Sommer ein Kopftuchverbot für Angestellte der Justiz in Kraft. Diese dürfen bei Gerichtsverhandlungen keine sichtbaren religiösen Symbole wie Kopftuch, Kippa oder Kreuz mehr tragen. Der zuständige Gerichtsrat, dem Vertreterinnen und Vertreter aller kantonalen Gerichte angehören, begründet den Entscheid mit der Verpflichtung der Gerichte zu Unabhängigkeit und religiöser Neutralität.
Kopftuchverbot für Justizangestellte
Gemäss der neuen Vorschrift im Personalreglement dürfen Gerichtsschreiberinnen und Richterinnen kein Kopftuch tragen, da sie zwingend an Verhandlungen teilnehmen müssen. Hingegen können Juristinnen in Ausbildung, die das Kopftuch nicht ablegen wollen, an Verhandlungen teilnehmen, aber nur als Zuschauerinnen ohne beratende Stimme. Nicht betroffen vom Kopftuchverbot sind die Prozessparteien und ihre Rechtsvertretungen.
Schweizweite Première
Das Kopftuchverbot im Kanton Basel-Stadt gilt schweizweit als Première. Betroffene können dagegen klagen, sagte Stephan Wullschleger, Vorsitzender Präsident der Basler Gerichte, gegenüber der «bz Basel». In der Schweiz gibt es bisher keinen Gerichtsentscheid zu einem Kopftuchverbot für Justizangestellte. Kopftuchverbote für Lehrerinnen hingegen haben das schweizerische Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht beanstandet.
Vor Grundsatzentscheid
In Deutschland verbieten einzelne Bundesländer Justizangestellten, bei Gerichtsverhandlungen religiöse Kleidung zu tragen. Dagegen hat eine Juristin in Ausbildung Klage eingereicht. Das Verbot verletze ihre Berufsfreiheit und ihre Glaubensfreiheit. Im letzten Sommer hat das Bundesverfassungsgericht ihren Eilantrag gegen das Verbot abgelehnt. Das Gebot der staatlichen Neutralität wiege schwerer als die Religions- und Berufsfreiheit der Klägerin. Das definitive Urteil wird demnächst erwartet.
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keine