Der Bundestag soll weiblicher werden
Bei der letzten Bundestagswahl 2017 sackte der Frauenanteil ab von 36 auf knapp 31 Prozent. Zehn Frauen reichten eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Ein Frauenanteil von knapp 31 Prozent repräsentiere das Wahlvolk nicht korrekt und sei deshalb undemokratisch. Sie forderten Geschlechterquoten für die Wahllisten.
Aufgabe des Gesetzgebers
Anfang dieses Jahres lehnte das Gericht die Klage ab. Es kritisierte, die klagenden Frauen hätten nicht genügend begründet, warum der Gesetzgeber den Parteien Vorgaben für die Wahllisten machen muss. Er könne selber entscheiden, ob er das machen möchte oder nicht. Zudem müsse in einer Demokratie das Parlament nicht zwingend ein Abbild des Wahlvolkes darstellen, weil die Abgeordneten der gesamten Bevölkerung verpflichtet seien. Das Gericht stellte klar, dass es nicht zu entscheiden hatte, ob gesetzliche Quoten mit der Verfassung vereinbar wären.
Wahlprüfungsbeschwerde angekündigt
Silke Laskowski, welche die zehn Klägerinnen vor Gericht vertrat, äusserte sich in deutschen Medien deshalb trotz der Niederlage zuversichtlich. Das Gericht habe nicht schon im Voraus eine gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten abgelehnt. Laskowski kündigte an, eine erneute Wahlprüfungsbeschwerde zu erwägen, falls der Frauenanteil nach der Bundestagswahl von Ende September tief bleibt.
Erfolgreiche Frauenquoten
Die Interparlamentarische Union (IPU) weist immer wieder darauf hin, dass Frauenquoten ein erfolgreiches Instrument sind, um die Frauenanteile in Parlamenten zu erhöhen. Internationaler Spitzenreiter ist seit Jahren das ostafrikanische Land Ruanda. Auf der Rangliste der IPU von Anfang Juni, die Auskunft über die Frauenanteile nach nationalen Wahlen gibt, hat Ruanda einen Frauenanteil von 61 Prozent. In Ruanda ist eine Ergebnisquote in Kraft. Eine Frauenmehrheit gibt es auch noch im Parlament von Kuba(53 Prozent).
In Europa haben Schweden, Andorra und Finnland die höchsten Frauenanteile (47 und je 46 Prozent). In Schweden haben nach Angaben der IPU mehrere Parteien freiwillige Frauenquoten für Wahllisten. Solche Frauenquoten gibt es auch bei Parteien in Deutschland, in der Schweiz und Österreich. Letztere haben beide höhere Frauenanteile als Deutschland (42 Prozent und 40 Prozent). Das trifft auch auf Italien zu (36 Prozent), das eine verpflichtende Frauenquote hat. Auf Wahllisten müssen mindestens 40 Prozent der Kandidierenden Frauen sein. Ist dies nicht der Fall, kürzt der Staat die Parteienförderung.
Europaweit die tiefsten Frauenanteile im nationalen Parlament haben Malta (13 Prozent) und Ungarn (12 Prozent).