lasul

Lama Al-Suleiman darf nur über Video an den Parlamentssitzungen in Dschidda teilnehmen. © AJ

Frauen müssen in der Besenkammer politisieren

fs /  Saudiarabien verbannt Politikerinnen aus den Parlamentssälen. Dies ist ein Sieg der Konservativen.

In Saudiarabien durften Frauen Ende letzten Jahres erstmals für einen Sitz in einem der der 284 Kommunalparlamente kandidieren. Und tatsächlich wurden 21 Frauen gewählt, was in westlichen Medien als historischer Erfolg gefeiert wurde. Ein Drittel der Abgeordneten, darunter 17 Frauen, ernannten später die Behörden. Frauen haben deshalb nun 38 der fast 3200 Sitze in den Kommunalparlamenten inne.

Kontroverse in Dschidda
An der ersten Sitzung des Kommunalparlamentes in Dschidda Anfang dieses Jahres weigerten sich einige konservative Männer, mit den zwei dort gewählten Frauen im gleichen Raum zu sitzen. Die zwei Politikerinnen bestanden darauf, gleichberechtigt an den Parlamentssitzungen teilnehmen zu dürfen. In den sozialen Medien erhielten die Frauen viel Unterstützung. Es gab aber auch Todesdrohungen gegen sie, berichtete «Arab News».

Sieg der Konservativen
Einige Wochen später entschied die Regierung zugunsten der konservativen Männer und ordnete an, dass landesweit alle gewählten Politikerinnen während der Parlamentssitzungen in einem abgetrennten Raum sitzen müssen. Sie sollen über Video an den Debatten teilnehmen. Für Kommissionssitzungen, Tagungen und andere Anlässe der Kommunalparlamente ist nun ebenfalls eine strikte Geschlechtertrennung vorgeschrieben. Für Frauenrechtsaktivistinnen ist dies ein grosser Rückschlag. Die Arbeit der Politikerinnen im Parlament und an Kommissionssitzungen werde mit der Geschlechtertrennung stark behindert, sagten Aktivistinnen gegenüber der US-Plattform «Women’s eNews».

Strenge Geschlechtertrennung
Saudiarabien ist weltweit das Land mit der strengsten Geschlechtertrennung im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz. Zudem behindern zahlreiche Hürden das Alltagsleben von erwachsenen Frauen. Frauen dürfen sich beispielsweise in der Öffentlichkeit nicht ohne Begleitung ihres Mannes oder eines männlichen Verwandten bewegen. Ohne schriftliche Zustimmung dieses «Vormundes» dürfen sie nicht reisen, arbeiten, zum Arzt gehen, ihren Pass erneuern oder ein Bankkonto eröffnen. Wer anlässlich der Kommunalwahl wählen oder kandidieren wollte, musste einen sehr hohen Aufwand betreiben, um alle Vorgaben für Frauen zu erfüllen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581