Zwangspensionierung mit 60 diskriminiert Frauen
In Österreich liegt das gesetzliche Rentenalter für Männer bei 65 und für Frauen bei 60 Jahren. Wenn eine Frau mit 60 noch nicht in Rente gehen will, darf der Arbeitgeber sie nicht dazu zwingen, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Eine Zwangspensionierung mit 60 Jahren sei eine «unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts».
Damit hat der EuGH zum zweiten Mal entschieden, dass er eine Zwangspensionierung von Frauen nicht toleriert. Bereits vor drei Jahren hat der Gerichtshof festgestellt, dass das österreichische Pensionsrecht diskriminierend ist. Damals ging es um eine Frau, die aufgrund eines Kollektivvertrages mit dem vollendeten 60. Lebensjahr in Pension gehen sollte.
Nun ging es um eine Frau, die aufgrund eines Arbeitsvertrages mit 60 pensioniert werden sollte. Die Klägerin war bei der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unbefristet angestellt. Doch nach einem Paragrafen der Dienstordnung sollte ihr Arbeitsvertrag mit dem Ende des Jahres auslaufen, in dem sie ihr 60. Lebensjahr vollendete. Gegen dieses automatische Auslaufen des Arbeitsvertrages klagte die Frau, da sie gerne weiter gearbeitet hätte.
Der Europäische Gerichtshof hat ihr nun recht gegeben: Die Befristung in der Dienstordnung behandle Frauen und Männer unterschiedlich und diskriminiere deshalb Frauen unmittelbar. Keine Rolle spiele, dass der Arbeitsvertrag vor Österreichs Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 geschlossen wurde.
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Das Urteil ist in Deutsch veröffentlicht (Aktenzeichen: C-614/11)
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine