«Mein Engagement für Frauenanliegen kam nicht gut an»
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Das Obergericht des Kantons Bern hat in zweiter Instanz das Urteil des Regionalgerichtes bestätigt. Das Inselspital kann diesen Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.
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Ende letzten Jahres entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland, dass das Berner Inselspital bei der Kündigung einer Spitalärztin das Gleichstellungsgesetz verletzt hat. In der kürzlich veröffentlichten Begründung heisst es, das Spital habe den Nachweis nicht erbringen können, dass es der Ärztin wegen des zerrütteten Vertrauensverhältnisses gekündigt habe. Einige der angeführten Gründe für die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses seien nicht bewiesen, andere würden zeitlich zu weit zurückliegen. Das Gericht kam zum Schluss, dass es sich um eine «Rachekündigung» handelt und hob die Kündigung deshalb auf.
Klage aufgrund des Gleichstellungsgesetzes
Natalie Urwyler hatte über zehn Jahre am Inselspital gearbeitet. Sie warf ihren Vorgesetzten vor, sie bei der akademischen Karriere anders als Männer zu behandeln und ihr Vorankommen gezielt zu behindern. Zudem kritisierte sie auch im Namen anderer Frauen, dass die Klinik Mutterschutzbestimmungen missachte. Nach einer jahrelangen Kontroverse kündigte ihr die Klinik mit der Begründung, das Vertrauensverhältnis sei schwer zerrüttet. Dagegen klagte Urwyler aufgrund des Gleichstellungsgesetzes.
«Es braucht eine Quote»
Das Urteil des Regionalgerichtes bedeute ihr sehr viel, sagte Natalie Urwyler gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ). Nun sei gerichtlich bestätigt, dass das Spital sie als Frau diskriminiert habe. «Ich habe mich als Oberärztin immer wieder für Frauenanliegen eingesetzt, das kam nicht gut an.» Es sei frustrierend, dass Frauen es viel schwerer haben, Karriere zu machen: «Viele Kolleginnen sind hochqualifiziert und kommen nirgends hin.» Die meisten Chefposten seien nach wie vor männlich besetzt. Sie sei immer gegen Quoten gewesen, aber für Chefpositionen brauche es eine Frauenquote von 20 bis 30 Prozent. «Dann wäre das Problem deutlich entschärft.» Zu viele gut ausgebildete und engagierte Frauen kämen nicht vorwärts.
Seltener Erfolg
Laut dem Urteil des Regionalgerichtes Bern-Mittelland muss das Spital die Kündigung zurücknehmen. Natalie Urwyler hat Anspruch auf eine Parteientschädigung von 111’000 Franken (100’000 Euro) und Lohnnachzahlung. Sie ist laut der NZZ die erste Schweizerin, die aufgrund des Gleichstellungsgesetzes das Recht auf ihre Wiedereinstellung erreicht hat. Ein seltener Erfolg. Klagen wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz sind in der Schweiz nämlich mehrheitlich erfolglos. Dies geht aus einer Analyse hervor, die letztes Jahr veröffentlicht wurde. Im Fall von Natalie Urwyler ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Das Spital kann gegen das Urteil des Regionalgerichtes Berufung einlegen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine