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Devyani Khobragade soll ihre Hausangestellt ausgebeutet haben. © CNN-IBN

US-Justiz zieht Diplomatin zur Verantwortung

fs /  Eine indische Diplomatin soll eine ausländische Hausangestellte ausgebeutet haben. Sie ist zum zweiten Mal angeklagt worden.

Devyani Khobragade, die indische Vizekonsulin in New York war, soll einer Hausangestellten viel zu wenig bezahlt und beim Antrag für das Arbeitsvisum der Frau falsche Dokumente vorgelegt haben. Umstritten ist, ob die diplomatische Immunität sie vor Strafverfolgung schützt.
Die Vizekonsulin wurde Ende letztes Jahr verhaftet, was zu tagelangen Verstimmungen zwischen Indien und den USA geführt hatte. Die immunität schütze die Diplomatin nur bei dienstlichen Tätigkeiten und nicht als private Arbeitgebende vor Strafverfolgung, sagte die Staatsanwaltschaft. Anfang dieses Jahres durfte die Diplomatin trotz des laufenden Verfahrens die USA verlassen. Im März wies eine US-Bundesrichterin die Anklage mit der Begründung ab, dass die indische Vizekonsulin diplomatische Immunität genossen habe.
Kurz darauf erhob die Staatsanwaltschaft erneut Anklage. Devyani Khobragade habe der Hausangestellten nicht den in US-Gesetzen vorgeschriebenen Lohn bezahlt beim Antrag für das Arbeitsvisum gelogen, heisst es in der Anklageschrift. Sie habe das Land verlassen und geniesse deshalb keine Immunität mehr. Falls sie wieder in die USA einreise, werde sie festgenommen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Devyani Khobragade drohen mehrere Jahre Haft. Indien bezeichnete die erneute Anklage als «unnötigen Schritt» und drohte den USA mit der Verschlechterung der Beziehungen.
«Freibrief» diplomatische Immunität
Hausangestellte von Diplomatinnen und Diplomaten werden weltweit ausgebeutet. In den meisten Ländern gibt es für die Arbeitgebenden kaum Vorschriften und die diplomatische Immunität schützt sie vor Strafverfolgung. Die diplomatische Immunität sei ein «Freibrief zur Versklavung», sagt Evelyn Probst von der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels in Wien (Lefö) .
Vorbild Österreich
Ein OSZE-Bericht über «Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung in Haushalten» bezeichnete vor drei Jahren die Vorschriften in Österreich als vorbildlich. Danach müssen Diplomatinnen und Diplomaten private Hausangestellte beim Aussenministerium anmelden, bevor diese einreisen. Zudem müssen sie die korrekte Bezahlung mit einem Kontoauszug belegen, den Abschluss einer Krankenversicherung vorlegen und Mindestanforderungen bei der Unterbringung ihrer Hausangestellten erfüllen. Die Hausangestellten müssen nach ihrer Einreise persönlich beim Aussenministerium erscheinen. Dort werden sie registriert und erhalten Kontaktadressen von Beratungsstellen. Das Visum gilt jeweils nur für ein Jahr. Doch auch in Österreich schützt die Immunität Diplomatinnen und Diplomaten vor Strafverfolgung, wenn sie gegen geltendes Recht verstossen.
Schadenersatz vom Staat
In Frankreich muss der Staat Schadenersatz zahlen, wenn Hausangestellte von Diplomatinnen und Diplomaten ausgebeutet werden. Dies hat der Conseil d’Etat, das oberste Verwaltungsgericht, vor zwei Jahren entschieden. Es begründete die Staatshaftung damit, dass es der Staat sei, welcher Diplomatinnen und Diplomaten Immunität zuerkenne und sie damit weitgehend von jeder Haftung befreie.


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