«Repräsentantin der Justiz» darf kein Kopftuch tragen
Für das Höchstgericht hat die staatliche Neutralität auf der Richterbank Vorrang vor der Religionsfreiheit. Es entschied über einen Eilantrag. Das definitive Urteil wird später folgen.
Vorrang für staatliche Neutralität
Das Bundesverfassungsgericht begründete den Eilbeschluss damit, dass die Neutralität des Staates gerade in der Justiz besonders wichtig sei. Das Grundgesetz (Verfassung) garantiere allen Verfahrensbeteiligten unabhängige und unparteiliche Richter. Mit dem Kopftuch sei ein religiöses Bekenntnis verbunden, auch wenn die Trägerin nicht aktiv dafür werbe. Aufgrund dieser Erwägungen folgert das Gericht: «Das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezüge durch Rechtsreferendare kann den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Auftrag der Rechtspflege und der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen.» Den Eingriff in die Religionsfreiheit hält das Gericht für vertretbar, weil die Referendarin das Kopftuch nur abziehen muss, wenn sie auf der Richterbank sitzt. In allen anderen Teilen ihrer Ausbildung darf sie ein Kopftuch tragen.
Bisher kein Konsens
Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin aus Hessen. Das Bundesland verbietet Juristinnen in der Ausbildung ein Kopftuch zu tragen, wenn sie auf der Richterbank sitzen oder die Staatsanwaltschaft vertreten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Frühjahr die Klage der Referendarin gegen dieses Kopftuchverbot abgewiesen.
Kein Kopftuchverbot für Lehrerinnen
Bundesweit ist das Kopftuch in der juristischen Ausbildung unterschiedlich geregelt. Aufgrund der Begründung des Eilbeschlusses erwarten Fachleute, dass das Bundesverfassungsgericht ein Kopftuchverbot auf der Richterbank eher bejahen wird als für Lehrerinnen an staatlichen Schulen. Vor zwei Jahren hat das Höchstgericht ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen als verfassungswidrig abgelehnt. Es verstosse gegen die Glaubensfreiheit. Ein Kopftuchverbot sei nur im Einzelfall bei einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens verfassungskonform. Letztes Jahr entschied das Höchstgericht, dass ein pauschales Kopftuchverbot auch für Angestellte kommunaler Kindertagesstätten (Kita) verfassungswidrig ist.
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keine