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Studienleiterin Ulrike Schultz kritisiert eine konservative Kultur an den juristischen Fakultäten. © FernUniversität Hagen

Deshalb werden Juristinnen selten Professorinnen

fs /  Eine lange Ausbildung, berufliche Alternativen und konservative Fakultäten hindern Juristinnen an einer wissenschaftlichen Karriere. Dies geht aus einer Studie hervor.

In Deutschland sind mehr als die Hälfte der Jura-Studierenden Frauen. Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ist der Frauenanteil mit über 40 Prozent vergleichsweise hoch. Und eine von drei Anwältinnen und Anwälten ist eine Frau. Professorinnen hingegen sind die Ausnahme. Frauen besetzen nur 16 Prozent der Lehrstühle an juristischen Fakultäten.
Lange Ausbildung
Studienleiterin Ulrike Schultz von der FernUniversität Hagen führt dies laut der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» hauptsächlich auf drei Faktoren zurück:

  • Die Ausbildung zur Volljuristin, die den Zugang zu den klassischen Berufen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und als Anwältin ermöglicht, erfordert zwei Staatsexamen. Sie ist deshalb lang und führt dazu, dass das Durchschnittsalter bei einer Berufung mit 39 Jahren vergleichsweise hoch ist. Für Frauen sei das «die Rushhour des Lebens», wo sie Familie haben oder gründen.
  • Juristinnen haben gute berufliche Alternativen im Justizdienst, wo Teilzeit-Stellen kein Problem sind.
  • Die Wissenschaftskultur an den Fakultäten ist laut Schultz «äusserst konservativ», da die «Veränderungsresistenz» gross sei. Die Auffassung, dass Frauen zu emotional für die Rechtswissenschaften seien, habe sich sehr lange gehalten und die Fakultäten geprägt.

Finanzielle Anreize
Finanzielle Anreize wie Zuschüsse für die Schaffung von unbefristeten Professuren für Frauen hält Schultz für ein gutes Mittel, um Frauen zu fördern. Weiter schlägt sie unter anderem vor, die Habilitation als Voraussetzung für eine Berufung auf einen Lehrstuhl abzuschaffen. Eine Habilitation zu schreiben bedeute «sechs Jahre Arbeit an einem Buch, das keiner liest».

Die Studie der FernUniverstät Hagen, die das Bundesforschungsministerium und der Europäische Sozialfonds gefördert haben, ist erst vor kurzem abgeschlossen worden. Das Forschungsteam hat dafür Statistiken analysiert und Interviews geführt mit Vertreterinnen und Vertretern der Professorenschaft, des Nachwuchses und der «Pionierinnen». Befragt wurden auch Expertinnen und Experten wie Dekane und dezentrale und zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Zudem prüfte das Forschungsteam die Wirksamkeit von Gleichstellungsinstrumenten. Aufschluss über die rechtswissenschaftliche Fachkultur gaben die Analyse von Dokumenten und der Praxis der Fakultäten.


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