Frankreich senkt Steuer auf Tampons
Das französische Parlament hatte die Senkung in der ersten Beratung über das Budget 2016 noch abgelehnt. Die Steuerausfälle von rund 55 Millionen Euro (60 Millionen Franken) im Jahr seien zu hoch. In der letzten Lesung kurz vor Jahresende, stimmte dann eine Mehrheit für die Senkung der Steuer. Die Regierung habe das Geld dafür gefunden, sagte Premierminister Manuel Valls im Sender France Inter.
Willkürliche Kriterien
Frauenrechtsorganisationen unter Führung des Kollektivs «Georgette Sand» hatten verlangt, die Mehrwertsteuer auf Tampons und Monatsbinden zu senken. Mit einer Petition und einer Demonstration machten sie Druck auf die Abgeordneten. Frauen seien gezwungen, diese Hygieneartikel zu kaufen. Es sei deshalb ungerecht, dass Tampons und Monatsbinden nicht zu den Produkten «erster Notwendigkeit» gehören, für die der ermässigte Mehrwertsteuersatz von 5,5 Prozent gilt. Zudem sei es willkürlich, wenn der Gesetzgeber Kondome und Babywindeln als Produkte erster Notwendigkeit definiere, Tampons und Monatsbinden hingegen nicht.
Steuersenkung an Konsumentinnen weitergeben
Premierminister Manuel Valls hat Hersteller und Handel aufgefordert, die Steuersenkung vollumfänglich an die Konsumentinnen weiterzugeben. Auch «Georgette Sand» erwartet, dass die Preise nun sinken. Das Kollektiv hat ein Monitoring für rund 280 Artikel eingerichtet und alle Frauen aufgefordert, bei der Überwachung der Preise mitzumachen.
Erfolgreiche Frauenrechtsaktivistinnen
Auch in anderen Ländern der EU verlangen Frauenrechtsaktivistinnen, die Mehrwertsteuer auf Hygieneartikeln für Frauen zu senken. Erfolgreich waren sie bisher beispielsweise in Grossbritannien, Irland, Spanien und den Niederlanden. Die britische Regierung will nun bei der EU beantragen, dass Tampons und Monatsartikel von der Mehrwertsteuer ganz befreit werden können. Dafür braucht es die Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten.
In der Schweiz gilt für Tampons und Monatsbinden der normale Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent. Der reduzierte Satz von 2,5 Prozent gilt beispielsweise für Medikamente.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine