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Diese fünf konservativen Richter bürden Frauen mehr Erwerbsarbeit auf, ohne sie von unbezahlter Arbeit zu entlasten. © Solothurner Zeitung

Männergremium urteilt an der Realität vorbei

fs /  Ein höchstrichterliches Urteil in der Schweiz zum Unterhaltsrecht zeigt exemplarisch: Einseitig zusammengesetzte Gremien fällen einseitige Entscheide.

Nach einer Scheidung soll in der Schweiz grundsätzlich jeder und jede finanziell für sich selber sorgen. Dies hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden und den Druck auf Frauen erhöht, nach einer Scheidung für sich selber sorgen zu müssen. Für viele Scheidungsfälle heisst dies: Die Väter werden finanziell entlastet, ohne dass das Höchstgericht sie auch in die Pflicht nimmt. Die Mütter verlieren finanzielle Ansprüche, ohne dass sie von unbezahlter Betreuungs- und Hausarbeit entlastet werden. Das Gericht bürdet ihnen einfach zusätzlich mehr Erwerbsarbeit auf.

Einseitige Gremien fällen einseitige Entscheide
Die zuständige Abteilung des Bundesgerichtes hat nicht zum ersten Mal ein Urteil gefällt, das der gesellschaftlichen Realität nicht gerecht wird und zulasten von Frauen geht. Das ist kein Zufall: Sie besteht aus fünf konservativen Männern, die wohl alle ähnliche Lebens- und Erwerbsbiographien haben. Die Urteile sind deshalb exemplarisch dafür, dass einseitig zusammengesetzte Gremien einseitige Entscheide fällen.

Sogar Bürgerliche unzufrieden
Auch für bürgerliche Politiker sind solche Gremien mittlerweile ein Problem. 2017 forderte der damalige Ständerat Raphaël Comte (FDP) mit einer parlamentarischen Initiative, dass das Parlament bei Wahlen von Bundesbehörden wie der Regierung und des Bundesgerichtes auch auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter achten muss: «Eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Behörden ist jedoch genauso wichtig wie die Vertretung der Landesgegenden und der Sprachregionen. Daher soll dieser Grundsatz in der Verfassung verankert werden, um damit der Bundesversammlung einen klaren Auftrag zu geben.» Drei Mitglieder der konservativen SVP unterstützten den Vorstoss. Der Ständerat stimmte ihm zu, doch der Nationalrat lehnte ihn ab. 

Vielfalt braucht es auch in Abteilungen
Die vergleichsweise hohen Frauenanteile bei den Richterinnen und Richtern zeigen, dass das Problem zurzeit vor allem an der internen Organisation des Höchstgerichtes liegt. Unter den 38 hauptamtlichen Richterinnen und Richtern sind 16 Frauen und 22 Männer. Und von den 19 nebenamtlichen Richterinnen und Richtern sind 10 Frauen. Auf die Zusammensetzung der einzelnen Abteilungen am Bundesgericht hat die Politik bisher keinen Einfluss. FDP-Ständerat Andrea Caroni, Präsident der parlamentarischen Gerichtskommission, sagte letztes Jahr der «Aargauer Zeitung», dass auch die einzelnen Abteilungen genügend vielfältig zusammengestellt sein sollten: «Man kann sich überlegen, ob das Parlament nicht nur das Gesamtgericht wählen, sondern in einem zweiten Schritt auch bei der Zusammensetzung der Abteilungen mitentscheiden soll.» Die richterliche Unabhängigkeit müsse allerdings gewahrt bleiben. «Es dürfte dann nicht geschehen, dass das Parlament einzelne Richter wegen unliebsamer Urteile in eine andere Abteilung strafversetzt.» 

Politik ist gefordert
Mit seinem neusten Urteil forciert das Bundesgericht die finanzielle Eigenverantwortung und ist damit der gelebten Realität der meisten Ehepaare weit voraus. Die Höchstrichter vollziehen also nicht wie üblich die gesellschaftliche Realität, sondern übernehmen die Rolle eines Schrittmachers, die sie sonst meist von sich weisen. Ob sie damit tatsächlich die Gleichstellung fördern und nicht einzig geschiedene Frauen ökonomisch schlechter stellen, hängt nun von der Politik ab. Denn diese setzt in vielen Bereichen weiterhin auf das Modell der unbezahlten Betreuungs- und Hausarbeit. So hat das Parlament beispielsweise alle Vorstösse für die Einführung einer Individualbesteuerung bisher abgelehnt. Diese gilt als einer der wichtigsten Schritte für die Gleichstellung. Genderforscherin Franziska Schutzbach twitterte nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtes: «Die Schweiz fördert durch das Fehlen von erschwinglicher Kinderbetreuung, fehlender Elternzeit, fehlender Lohngleichheit, konservativen Mutterideologien usw. ein Hausfrauenmodell, straft aber dann genau diese Hausfrauen ab. Es ist zum Heulen.»

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