Belgien: Verfassungsgericht bestätigt Burka-Verbot
Das belgische Verfassungsgericht hat das Verbot der Burka und anderer gesichtsverhüllender Kleidung im öffentlichen Raum bestätigt. Auch das freiwillige Tragen einer Burka widerspreche dem Prinzip der Geschlechtergleichheit und verletze damit «grundsätzliche Werte der demokratischen Gesellschaft». Die Verhüllung des Gesichts aus religiösen Gründen betreffe nur Frauen. Sie nehme ihnen «ein fundamentales Element ihrer Individualität».
Geklagt hatten zwei Musliminnen, die wegen ihrer Gesichtsverschleierung gebüsst worden waren. Sie argumentierten, dass das Verbot dem Grundrecht auf freie Religionsausübung widerspreche. Dieses werde von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert. Die Klägerinnen wurden von einer Menschenrechtsorganisation und zwei nicht-muslimischen Privatleuten unterstützt, die Grundrechte bedroht sehen, berichtete die Nachrichtenagentur AFP.
Belgien hat nach Frankreich als weltweit zweites Land ein Burka-Verbot für den öffentlichen Raum eingeführt. Das Gesetz sieht Geldstrafen von knapp 140 Euro (170 Franken) und bis zu sieben Tage Haft für das Tragen einer Gesichtsverschleierung vor. Laut dem Verfassungsgericht gilt das Verbot nicht für Kultorte, wie zum Beispiel Moscheen.
In der Schweiz hat der Nationalrat (Abgeordnetenkammer) im letzten Herbst eine Standesinitiative für ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum knapp abgelehnt. Ein weiterer Vorstoss für ein solches Verbot ist noch hängig. Auf kantonaler Ebene werden die Stimmberechtigten im Kanton Tessin über ein Verhüllungsverbot abstimmen. Auch im Kanton Basel-Stadt ist Ende letzten Jahres eine entsprechende Volksinitiative zustande gekommen. Damit wird in letzter Instanz das Volk entscheiden.
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Keine