Costa Rica muss Zeugungen im Reagenzglas zulassen

bbm /  Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte stellt Freiheitsrechte unfruchtbarer Paare über den Schutz jedes Embryos.

Das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte zwingt die Regierung von Costa Rica dazu, In-Vitro-Fertilisationen (IVF) zuzulassen. Und es stellt Abtreibungsverbote in mehreren Ländern in Frage.
Der «Inter-American Court of Human Rights» wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in Nord-, Mittel- und Südamerika. Konkret ging es um das Verbot von In-Vitro-Fertilisationen (IVF) in Costa Rica. Dabei entstehen «überzählige» Embryonen, die nicht in die Gebärmutter eingepflanzt werden.

Höchstgericht verbot IVF

Das Höchstgericht von Costa Rica hat im Jahr 2000 In-Vitro-Fertilisationen verboten. Sie seien verfassungswidrig, da jeder Embryo vom Moment der Empfängnis an eine Person sei. «Überzählige» Embryonen dürfe es deshalb nicht geben. Versuche des Parlamentes, Zeugungen im Reagenzglas zu legalisieren, scheiterten seither am Widerstand der mächtigen katholischen Kirche. Diese spricht von «Mord».
Gegen das Verbot klagten neun Paare, darunter Ileana Henchos und Miguel Yamuni. Ileana Henchos hatte bereits mit der Hormontherapie begonnen, als das Höchstgericht Zeugungen im Reagenzglas verbot. Versuche im Ausland sind erfolglos geblieben. Schliesslich ging dem Paar das Geld dafür aus und es ist kinderlos geblieben.

Regierung will IVF legalisieren

Laut dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte verletzt der staatliche Schutz jedes Embryos die reproduktive Freiheit unfruchtbarer Paare. Diese haben nicht die Möglichkeit, eine Zeugung im Reagenzglas zu versuchen, da diese verboten ist. Das Urteil ist nicht anfechtbar. Die Regierung von Costa Rica hat bereits angekündigt, dass sie IVF wieder zulassen werde. Für Frauenrechtsaktivistinnen ist das Urteil über die Zeugungen im Reagenzglas hinaus von grosser Bedeutung.

Abtreibungsverbote nicht mehr haltbar

Abtreibungsverbote, die mit dem Schutz jedes Embryos begründet sind, seien nicht mehr haltbar, sagte Alejandra Cardenas, Anwältin beim «Center for Reproductive Rights», das sich weltweit für das Abtreibungsrecht von Frauen einsetzt. Solche Abtreibungsverbote gebe es in Chile, der Dominikanischen Republik, El Salvador und Honduras.
Das Urteil könne zudem Auswirkungen auf die Verbote bestimmter Verhütungsmittel haben, meint Alejandra Cardenas. Die «Pille danach» beispielsweise dürfe ein Staat nicht mehr verbieten. Diese verhindert nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr während weniger Tage, dass sich ein befruchtetes Ei in der Gebärmutter einnistet.

Europa schützt Embryo im Patentrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor einem Jahr entschieden, dass in Patentfragen eine Eizelle vom Zeitpunkt der Befruchtung an ein Mensch ist. Diese Definition des Embryos ist jedoch nur im Zusammenhang mit dem Patentrecht bindend. Es bleibt deshalb offen, wie der Gerichtshof den Schutz des Embryos zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch beurteilen würde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor kurzem entschieden, dass Italien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst, weil es verbietet, im Reagenzglas gezeugte Embryonen auf Erbkrankheiten zu untersuchen (Präimplantations-Diagnose PID), während es die Abtreibung eines Embryos mit einer Erbkrankheit erlaubt. Der Schutz eines Embryos dürfe bei der PID nicht weiter gehen als bei Abtreibungen.


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