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Ein Krebsabstrich alle drei Jahre genügt, sagt die Schweizer Fachgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. © srf

Diese Behandlungen bei der Frauenärztin sind nicht nötig

fs /  Der jährliche Krebsabstrich ist für viele Frauen Routine. Doch er gehört zu den fünf unnötigsten gynäkologischen Behandlungen.

Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gynécologie suisse (SGGG) und der gemeinnützige Verein «smarter medicine», empfehlen aufgrund zahlreicher Studien:

  • Kein routinemässiger jährlicher Krebsabstrich vom Gebärmutterhals. Ein Abstrich alle drei Jahre genügt. Bei einem kürzeren Intervall kann es zu einer Übertherapie kommen mit Folgen wie psychischem Sress, vaginaler Blutung, Infektion. Diese Empfehlung hat öffentlich für viel Aufsehen gesorgt. Doch sie ist bereits zehn Jahre alt. Und die Internationale Agentur für Krebsforschung empfiehlt sogar seit über zwanzig Jahren ein Intervall von drei bis fünf Jahren bei Frauen, die kein erhöhtes Krebsrisiko haben.
  • Keine standardmässige Behandlung von Blasenentzündungen mit Antibiotika. Die meisten Entzündungen heilen von allein ab. Bei unkomplizierten Blasenentzündungen sollen Frauen vor allem viel trinken. Schmerzen können Schmerzmittel wie Ibuprofen lindern.
  • Keine routinemässigen Hormonabklärungen bei Beschwerden in den Wechseljahren wie Hitzewallungen, Libidoverlust und Scheidentrockenheit. Hormone sind nicht nötig, wenn als Ursache für die Beschwerden die Wechseljahre diagnostiziert sind.
  • Keine unbegründete Behandlung von Myomen oder Gebärmutterentfernung wegen Myomen. Wenn die gutartigen Tumore keine Beschwerden verursachen, muss man sich keine Sorgen machen. Das Risiko, dass ein Myom sich bösartig verändert, ist laut der SGGG «äusserst gering». (Dieses Risiko muss man mit den Risiken einer Operation abwägen.)
  • Keine operative Entfernung harmloser Eierstockzysten ohne akute Beschwerden. 

Mit der Liste will die Interessenvertretung der Frauenärztinnen und Frauenärzte Gewohnheiten ändern, erklärte Generalsekretär Thomas Eggimann gegenüber dem öffentlich-rechtlichen TV-Sender SRF. Unnötige Massnahmen in der Geburtshilfe sind nicht auf der Liste. Sie werden laut der SGGG eventuell später in einer separaten Liste erfasst. 

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