«Freiwillige» Prostitution war nicht freiwillig
Das Landgericht Stuttgart hat den Bordellbetreiber Jürgen Rudloff unter anderem wegen Beihilfe zu Menschenhandel und Zwangsprostitution zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zwei seiner Mitarbeiter erhielten Haft- und Bewährungsstrafen. Die Urteile sind laut der «Stuttgarter Zeitung» seit Anfang April rechtskräftig.
Bordellbetreiber in TV-Talkshows
In Deutschland ist freiwillige Prostitution legal. Bordellbetreiber Rudloff hatte unter anderem in TV-Talkshows jahrelang behauptet, dass Prostitution ein normales Geschäft und er als Bordellbetreiber lediglich eine Art Zimmervermieter sei. Prostitution sei «saubere Sexarbeit». Anlässlich der Eröffnung eines Grossbordells vor zehn Jahren sprach er von einer «Wellnessoase für den Mann, in der Frauen freiwillig arbeiten». Doch die Rekrutierung überliess Rudloff Zuhältern aus dem Rockermilieu. Diese machten junge Frauen mit massiven Drohungen und brutaler Gewalt gefügig und schickten sie in die Bordelle von Rudloff. Im Prozess schilderten mehrere Prostituierte, wie die Zuhälter sie unter Druck setzten und gegen ihren Willen zur Prostitution zwangen. Ihren Verdienst mussten sie abgeben.
Ohne Gewalt nicht genügend Prostituierte
Mit Razzien und Telefonüberwachungen gelang es den Ermittlern nachzuweisen, dass Rudloff von der Gewalt in seinen Bordellen wusste. Schliesslich legte er im Rahmen eines Deals mit der Staatsanwaltschaft ein qualifiziertes Geständnis ab. Darin gab er zu, von der Gewalt gewusst zu haben. Ohne die brutalen Zuhälter hätte er nicht gewährleisten können, dass in den Grossbordellen immer genügend Frauen anwesend waren. Die Zuhälter waren schon zuvor zu Haftstrafen verurteilt worden.
«Mär der sauberen Prostitution»
Für Prostituiertenschutz-Organisationen ist es ein grosser Erfolg, dass der Prozess kriminelle Praktiken in der Prostitution offen legte. Das Urteil werde Signalwirkung haben, sagte Sabine Constabel, Leiterin des städtischen Sozialdienstes für Prostituierte in Stuttgart. «Künftig können sich Bordellbetreiber nicht mehr damit rausreden, dass sie nur Zimmer vermieten. Mit der Mär der sauberen Prostitution wurde aufgeräumt.»
Umstrittene Freiwiligkeit
Die Frage, ob es freiwillige Prostitution gibt, ist umstritten. Je nach Standpunkt wird der Staat aufgefordert, die freiwillige Prostitution zu legalisieren, oder das Milliardengeschäft konsequent zu unterbinden und Prostituierte beim Ausstieg zu unterstützen.
In Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz ist Prostitution legal. Andere Staaten wie Schweden, Frankreich, Kanada, Norwegen, Irland, Island und Israel haben den Kauf sexueller Dienstleistungen verboten. Bestraft werden nur die Freier.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine