Ringen um Freier-Bestrafung
Die Nationalversammlung hatte das «Gesetz gegen das System der Prostitution» und damit die Freier-Bestrafung Ende 2013 angenommen. Danach sollen Prostituierte entkriminalisiert und Freier kriminalisiert werden. Für den Kauf sexueller Dienstleistungen ist eine Geldbusse von maximal 1500 Euro (1600 Franken) vorgesehen.
Nun hat der Senat, der seit letzten Herbst von der konservativen Opposition dominiert wird, diesen Passus gestrichen. Stattdessen soll «Kundenfang» wie bisher als Straftat mit einer Höchststrafe von zwei Monaten Haft und 3750 Euro Geldbusse geahndet werden. Die Nationalversammlung wollte diese Straftat streichen und damit Prostituierte entkriminalisieren.
Bestrafung von Freiern bleibt möglich
Sozial-, Gesundheits- und Frauenministerin Marisol Touraine kritisierte im TV-Sender «France 2», dass der Senat Prostituierte wieder zu «Schuldigen» machen wolle. Der Beschluss sei «absolut unglaublich und verächtlich gegenüber Frauen». Die Sozialistin kündigte an, die Freier-Bestrafung wieder in das Gesetz einzubringen. Dieses kommt erneut vor die Nationalversammlung, die das letzte Wort hat. Es ist deshalb immer noch möglich, dass Frankreich nach schwedischem Vorbild den Kauf sexueller Dienstleistungen verbietet.
Unterschiedliche Gesetze
Die Frage, ob der Staat Freier bestrafen oder im Gegenteil die Prostitution legalisieren soll, ist umstritten. Die rechtlichen Regelungen sind entsprechend unterschiedlich. Bisher haben Schweden, Norwegen, Island und Kanada den Kauf sexueller Dienstleistungen verboten. Bestraft werden nur die Freier. In Schweden hat der Verband für Sexualaufklärung das Sex-Kauf-Verbot kürzlich kritisiert. Es schütze die Prostituierten nicht, sondern zwinge sie in den Untergrund.
Umstrittene Freiwiligkeit
Die Befürworterinnen eines Verbotes argumentieren, dass es keine freiwillige Prostitution gibt. Alle Prostituierten seien Opfer von Zuhältern und Menschenhändlern. Der Staat müsse deshalb bei den Freiern ein Unrechtsbewusstsein schaffen, Zuhälter bestrafen und Prostituierte beim Ausstieg unterstützen.
Die Gegnerinnen eines Verbotes argumentieren, dass es eine freiwillige Prostitution gibt und strafrechtliche Regelungen das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung verletzen. Der Staat müsse deshalb die rechtliche Diskriminierung von Sexarbeiterinnen beenden und sie mit anderen Erwerbstätigen gleichstellen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine