maoli

Die Sozialistin Maud Olivier hat die Freier-Bestrafung vorgeschlagen und sich dafür engagiert. © CB

Schlussrunde im Ringen um Freier-Bestrafung

fs /  In Frankreich bleibt die Kriminalisierung der Freier umstritten. Der definitive Entscheid soll Anfang April fallen.


Das französische Parlament hat der Freier-Bestrafung definitiv zugestimmt. Kunden von Prostituierten drohen Geldbussen von 1500 Euro bis 3750 Euro (1600 bis 4000 Franken) im Wiederholungsfall.

Seit fast zwei Jahren ringen die beiden Parlamentskammern in Frankreich um die Freier-Bestrafung im neuen Prostitutionsgesetz. Eine Einigungskommission brachte Ende letzten Jahres keinen Kompromiss zustande. Kürzlich hat der Senat die Kriminalisierung der Freier zum dritten Mal aus dem Gesetz gestrichen. Das letzte Wort hat die Nationalversammlung, die Anfang April entscheiden soll, berichtet «Le Figaro». Es wird erwartet, dass sie der Freier-Bestrafung zustimmt.

Grundsätzliche Differenzen
Die Nationalversammlung hatte das «Gesetz gegen das System der Prostitution» und damit die Freier-Bestrafung Ende 2013 angenommen. Danach sollen Prostituierte entkriminalisiert und Freier kriminalisiert werden. Für den Kauf sexueller Dienstleistungen ist eine Geldbusse von maximal 1500 Euro (1600 Franken) vorgesehen. Der Senat, der von der konservativen Opposition dominiert wird, lehnt die Freier-Bestrafung ab. Stattdessen soll «Kundenfang» wie bisher als Straftat geahndet werden. Die Nationalversammlung will diese Straftat streichen und damit Prostituierte entkriminalisieren.

Unterschiedliche Gesetze
Die Frage, ob der Staat Freier bestrafen oder im Gegenteil die Prostitution legalisieren soll, ist umstritten. Die rechtlichen Regelungen sind entsprechend unterschiedlich. Bisher haben Schweden, Norwegen, Island und Kanada den Kauf sexueller Dienstleistungen verboten. Bestraft werden nur die Freier.

In Deutschland ist Prostitution eine legale Erwerbsarbeit. Nun will die Regierungskoalition mit einer Reform des Prostitutionsgesetzes Opfer von Zwangsprostitution schützen, ohne die Prostitution als legale Erwerbsarbeit in Frage zu stellen. Der Entwurf sieht vor, dass Freier sich strafbar machen, wenn sie wissentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnützen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581