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Auf www.babycaust.de veröffentlichte der Abtreibungsgegner die Anschriften der beiden Ärzte. © fs

Abtreibungsgegner darf Ärzte denunzieren

fs /  Ein Abtreibungsgegner darf die Namen und Anschriften von Ärzten veröffentlichen, die Abtreibungen vornehmen. Das Recht auf freie Meinungsäusserung geht vor.

Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden und damit die Urteile der Vorinstanzen in Deutschland umgestossen.
Namen von Ärzten veröffentlicht
Der EGMR hatte den Fall des Abtreibungsgegners Klaus Günter Annen zu entscheiden. Dieser hatte auf Flugblättern und im Internet zwei Ärzte mit Namen angeprangert. Auf der ersten Seite des Flugblattes stand in grosser und fetter Schrift, dass die Tagesklinik der beiden Ärzte «rechtswidrige Abtreibungen» durchführe. Darunter hiess es in kleinerer Schrift, dass Abtreibungen vom deutschen Gesetzgeber«erlaubt und nicht unter Strafe» gestellt seien. Zudem führt Annen auf seiner Webseite babycaust.de unter der Rubrik «Abtreiber» eine Adressliste von Abtreibungsärzten. Auf dieser waren auch die Namen und Anschriften der beiden Ärzte.
Verbot deutscher Gerichte
Die deutschen Gerichte verboten Annen, die Flugblätter zu verteilen und die Namen der beiden Ärzte auf dem Flugblatt und der Webseite zu nennen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm seine Beschwerde gegen diese Urteile ohne Begründung nicht zur Entscheidung an. Annen ging deshalb vor den Gerichtshof für Menschenrechte. Er argumentierte, das Verbot verstosse gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung, das die Europäische Menschenrechtskonvention schütze.
Keine faire Abwägung der Rechte
Der EGMR gab ihm mit fünf zu zwei Stimmen recht. Laut dem Urteil haben die deutschen Gerichte das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht fair gegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Ärzte abgewogen. Seine Aussagen auf dem Flugblatt seien juristisch korrekt. Trotz der kleineren Schrift sei auch für Laien erkennbar, dass Abtreibungen aus juristischer Sicht nicht rechtswidrig seien. Mit der namentlichen Nennung der Ärzte habe er seine Argumentation personalisiert und damit verstärkt. Die deutschen Gerichte hätten nicht ausreichend festgestellt, weshalb die Namensnennung der Ärzte auf babycaust.de das Persönlichkeitsrecht der Ärzte verletzen könnte. So hätten sich die Gerichte weder zum Kontext der Liste auf der Webseite, noch zur Definition des Wortes «Abtreibungsärzte» geäussert. Die Gerichte hätten zudem keine Aussagen darüber gemacht, ob die Ärzte im Internet selber dazu stehen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Unklar sei auch, ob die Namensnennung auf der Liste die Wahrscheinlichkeit zu Gewalt oder Aggressionen gegen die Ärzte erhöht habe.
Kein Nazi-Vergleich
Ein weiterer Streitpunkt zwischen den Gerichten war ein Satz auf der Rückseite des Faltblattes: «Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber der moralisch verkommene NS-Staat hatte den Mord an den unschuldigen Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt.» Die deutschen Gerichte hatten Annen deshalb vorgeworfen, die Tätigkeit der Ärzte mit den Gräueltaten der Nazis zu vergleichen. Laut dem EGMR trifft dies jedoch nicht zu. Annen habe Abtreibung nicht explizit mit dem Holocaust gleichgesetzt. Er habe lediglich die Tatsache bewusst machen wollen, dass Moral und Gesetz voneinander abweichen können.
Der EGMR hat Annen die Erstattung seiner Prozesskosten in der Höhe von knapp 14’000 Euro (14’700 Franken) zugesprochen. Einen geforderten Schadenersatz erhält er nicht. Deutschland kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Angriffe sind Terror
In den USA verlangen Aktivistinnen nach dem letzten Angriff auf eine Abtreibungsklinik mit drei Toten und mehreren Verletzten, dass solche Verbrechen als terroristischer Akt eingestuft werden. Damit verbunden sind mehr Mittel zum Schutz von Kliniken und höhere Strafen. Die Aktivistinnen argumentieren, dass solche Attacken das Recht aller Frauen, über ihren Körper selber zu bestimmen, angreifen. Terroristen seien nicht nur muslimische Männer mit Bärten.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

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