Künstlerin Kirsha Kaechele darf Männern den Zutritt zu ihrem Kunstwerk «Ladies Lounge» verweigern. © ABC Australia

Exklusiver Frauenraum diskriminiert Männer nicht

fs /  Ein australisches Museum darf Männern den Zugang zu einer «Ladies Lounge» verweigern. Das Urteil ist ein Sieg für die Rechte von Frauen.

Die «Ladies Lounge» im Museum für alte und neue Kunst in Tasmanien sorgte im letzten Frühjahr weltweit für Schlagzeilen. Das Zivil- und Verwaltungsgericht des Bundesstaats Tasmanien hatte der Diskriminierungs-Klage eines Mannes Recht gegeben. Er habe den vollen Preis bezahlt und deshalb das Recht, alle Räume zu sehen. Das Höchstgericht des australischen Bundesstaates Tasmanien hat dieses Urteil nun gekippt, was fast nur noch in Australien für Schlagzeilen sorgte.

Zutritt nur für Frauen
Zutritt zur «Ladies Lounge» hatten ausschliesslich Frauen. US-Künstlerin Kirsha Kaechele wollte mit dem Ausschluss der Männer Museumsbesucher dafür sensibilisieren, was Diskriminierung für Frauen bedeutet hat. Die Erfahrung der Ablehnung sei das Kunstwerk. Die Öffnung der «Ladies Lounge» für Männer kam für sie nicht in Frage. Das Museum schloss deshalb die «Ladies Lounge» und legte Berufung gegen das Urteil ein. Kaechele hängte drei Werke von Pablo Picasso aus der «Ladies Lounge» in eine Damentoilette. Später stellte sich heraus, dass es sich bei den Gemälden um Fälschungen von Kaechele handelte.

Kläger machte beabsichtigte Diskriminierungserfahrung
Catherine Scott, Anwältin des Museums, argumentierte vor Gericht, dass das Kunstwerk «Ladies Lounge» Männer absichtlich ausschliesst. Sie sollen eine Diskriminierungserfahrung machen, die Frauen seit Jahrhunderten erleben. «Frauen (…) können hereinkommen, Männer nicht, und dann gehen sie weg und denken darüber nach, warum.» Kaecheles Kunstwerk zeige Männern, dass Frauen «weniger respektiert, weniger wertgeschätzt und weniger mächtig als Männer» seien. Der Kläger Jason Lau habe genau diese beabsichtigte Erfahrung gemacht.
Greg Barns, Anwalt von Jason Lau, argumentierte, dass das Kunstwerk lediglich dazu diene, die historische Benachteiligung zu reflektieren. Deshalb sei es kein Beispiel für positive Diskriminierung zur Förderung der Chancengleichheit in der heutigen Gesellschaft. 

«Versuch, Gleichberechtigung zu fördern»
Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates folgte der Argumentation des Museums und hob das erstinstanzliche Urteil kürzlich auf, berichtete der «Guardian». Der exklusive Frauenraum sei ein Versuch, die Gleichberechtigung zu fördern, weil er die Diskriminierung von Frauen thematisiere. Das Antidiskriminierungsgesetz erlaube eine Diskriminierung, um die Chancengleichheit für eine Gruppe von Menschen zu fördern, die benachteiligt sind. Das Gericht verwies den Fall zur Neubeurteilung zurück an die erste Instanz.

App schliesst Männer aus
In Australien ist ein weiterer Gerichtsfall hängig, bei dem es um die Frage der Rechte biologischer Frauen geht. Geklagt hatte die Transfrau Roxanne Tickle gegen Sam Grover, Entwicklerin der Frauen-App «Giggle for Girls». Sie hatte Tickle von der App ausgeschlossen, weil sie wie ein Mann aussehe. Daraufhin verklagte Tickle Grover wegen Diskriminierung. Ihr Anwaltsteam argumentierte, das Geschlecht sei eine biologische Tatsache und kein soziales Konzept. Die App schliesse Männer absichtlich aus, was laut Gesetz rechtmässig sei. Australien habe das Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Cedaw) ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Rechte von biologischen Frauen zu schützen. Einzelrichter Robert Bromwich teilt diese Ansicht jedoch nicht. Er befand, dass das Geschlecht «veränderbar und nicht notwendigerweise binär» sei. Grover hat kürzlich Berufung eingelegt. Falls das Urteil Bestand hat, befürchtet sie Auswirkungen auf alle 189 Länder, die das Übereinkommen Cedaw ratifiziert haben. Denn bei der Auslegung internationaler Verträge, orientieren sich die nationalen Gerichte oft an Urteilen anderer Länder. Das Urteil könnte also zum Präzedenzfall werden im Konflikt zwischen den Rechten biologischer Frauen und den Rechten von biologischen Männern, die sich als Frauen deklarieren.  

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581