Deutschland: Geschlechtergerechte Verfassung
Eine Gruppe von Frauen um die Pflegewissenschaftlerin Gabi Stummer hat das Grundgesetz (Verfassung) geschlechtergerecht umformuliert. Auslöser war eine Initiative des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD), der Artikel 3 des Grundgesetzes mit einem Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität ergänzen wollte, berichtet «Emma». Gabi Stummer fiel bei dieser Gelegenheit auf, dass der ganze Artikel männlich formuliert ist: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.» Frauen kämen in diesem Artikel gar nicht vor, da nur von «seinen» Merkmalen die Rede sei, sagt Stummer. Es sei absurd, dass ein Artikel, der Benachteiligung ausschliessen soll, durch die männerdominierte Sprache Frauen benachteilige.
Stummer beschloss, das gesamte Grundgesetz geschlechtergerecht zu formulieren. Artikel 3 heisst in der neuen Fassung: «Niemand darf auf Grund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf auf Grund von Behinderung benachteiligt werden.»
Das Bundesverkehrsministerium hat letztes Jahr anlässlich der Novelle (Revision) die Strassenverkehrsordnung geschlechtergerechter formuliert. Die neue Fassung ist Anfang April 2013 in Kraft getreten. Statt «Autofahrer» heisst es nun «Wer ein Fahrzeug fährt» und statt von «Fussgängern» ist von «zu Fuss Gehenden» die Rede. «Dummdeutsch im Strassenverkehr» (Spiegel) und «Aprilscherz» (Frankfurter Allgemeine Zeitung) lauteten danach einige Schlagzeilen. Der damals zuständige Minister Peter Ramsauer (CSU) sprach öffentlich von einem «durchwachsenen Ergebnis». Der «Gender-Ansatz» stosse in Gesetzestexten an seine Grenzen.
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Das Grundgesetz in geschlechtergerechter Sprache ist mit den gut sichtbaren Änderungen veröffentlicht.
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine