Diskriminierender Ehevertrag aufgelöst
In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall einer Frau zu beurteilen, die nach der Scheidung wegen des Ehevertrages praktisch leer ausging. Dagegen klagte sie und hatte nun Erfolg.
Verzicht im Ehevertrag
Im Ehevertrag verzichteten beide Eheleute auf nachehelichen Unterhalt, auf Ausgleich bei den Rentenansprüchen und auch auf die Aufteilung des während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögens. Der Unterhalt für die Betreuung gemeinsamer Kinder wurde begrenzt. Der Ehevertrag wurde erst zwei Jahre nach der Hochzeit abgeschlosssen. Die Frau verzichtete also auf Ansprüche, die sie bereits gehabt hatte. Eine Kompensation dafür erhielt sie nicht. Grund für den Abschluss des Vertrages war, dass die Mutter des Mannes ihrem Sohn einen Anteil am Unternehmen übertragen wollte. Sie machte einen einseitigen Ehevertrag zur Voraussetzung, um das Familienunternehmen vor Ansprüchen der Frau zu schützen.
Keine Kompensation
Als der Mann vor drei Jahren die Scheidung einreichte, verlangte die Frau Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich bei der Altersvorsorge. Der Bundesgerichtshof hat ihr nun recht gegeben und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Laut dem Höchstgericht sind im vorliegenden Ehevertrag zwar alle Vereinbarungen einzeln erlaubt. In der Gesamtschau würden sie aber alle einseitig die Frau benachteiligen, ohne sie für den Verzicht auf ihre Ansprüche zu entschädigen. Der Vertrag komme einem «kompensationslosen Totalverzicht» nahe. Kompensationen seien möglich gewesen, ohne den Bestand des Familienunternehmens zu gefährden. Das Gericht spricht von einer «unterlegenen Verhandlungsposition» der Frau, die der wirtschaftlich und sozial überlegene Mann ausgenutzt habe.
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keine