Thailand verbietet kommerzielle Leihmutterschaft
Ein entsprechendes Gesetz hat das von der Militärregierung eingesetzte Parlament abschliessend beschlossen. Unmittelbarer Anlass war das Leihmutter-Baby Gammy. Die australischen Auftragseltern liessen den Jungen mit Down-Syndrom und einem Herzfehler bei seiner thailändischen Leihmutter zurück und nahmen nur die gesunde Zwillingsschwester mit. Das hat letztes Jahr weltweit Empörung ausgelöst.
Zehn Jahre Haft
Ab Juni dürfen nur noch verheiratete Paare, von denen mindestens ein Teil die thailändische Staatsbürgerschaft hat, eine Leihmutter engagieren. Sie müssen nachweisen, dass sie selber keine Kinder bekommen und keine Verwandten als Leihmütter einspringen können. Leihmütter müssen Thailänderinnen und mindestens 25 Jahre alt sein. Sie dürfen nicht mehr direkt für ihre Dienste bezahlt werden. Offen ist laut BBC, ob eine Entschädigung für den Zeitaufwand und die gesundheitlichen Risiken bezahlt werden darf. Als Höchststrafe für Verstösse gegen das Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft drohen zehn Jahre Haft.
Leihmütter leichter ausbeutbar
Thailand gehörte bisher zu denjenigen Ländern, in denen kommerzielle Leihmutterschaft nicht ausdrücklich verboten war. Kritikerinnen befürchten, dass das Geschäft mit der Leihmutterschaft wegen des Verbotes nun im Untergrund stattfinden wird. Leihmütter seien dann leichter ausbeutbar. Kinderrechtsaktivistin Sappasit Kumprabhan kritisierte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass das Gesetz die Leihmutterschaft nicht grundsätzlich verbietet.
Kontroverse um Verbot
In den meisten europäischen Ländern ist Leihmutterschaft verboten. Die Frage, ob der Staat Leihmutterschaft verbieten soll oder nicht, ist umstritten. Die Argumente ähneln den Argumenten in der Debatte um die Prostitution.
Die Befürworterinnen eines Verbotes der Leihmutterschaft sind der Ansicht, dass Leihmutterschaft keine Dienstleistung wie jede andere ist. Nur aus ökonomischer Not würden Frauen ihren Körper dafür einsetzen. Der Staat habe die Pflicht, Menschen vor sich selber zu schützen. Das gelte für die Leihmutterschaft wie für den Organhandel. Kinderlose Paare hätten kein Recht auf ein Kind.
Die Gegnerinnen eines Verbotes der Leihmutterschaft meinen, dass Frauen selber bestimmen können sollen, was sie mit ihrem Körper machen. Der Staat müsse lediglich dafür sorgen, Leihmütter vor Ausbeutung zu schützen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine