Fachblatt schasst Macho-Gutachter
Die Biologinnen Fiona Ingleby von der University of Sussex (Grossbritannien) und Megan Head von der Australien National University hatten ihre Arbeit bei «Plos One» zur Veröffentlichung eingereicht. Thema sind die Chancen für Forscherinnen und Forscher in der Zeit des Übergangs von der Doktoranden- in die Postdoczeit. Diese Phase ist für eine wissenschaftliche Karriere entscheidend.
Fachzeitschrift ignorierte Beschwerde
Vor der Veröffentlichung prüfte ein Gutachter die Studie (Peer-Review-Verfahren). Er lehnte die Veröffentlichung mit frauenfeindlichen Begründungen ab. Darauf beschwerten sich die Autorinnen beim Verlag. Doch dieser ignorierte die Beschwerde wochenlang. Fiona Ingleby veröffentlichte schliesslich auf Twitter Auszüge aus dem Gutachten.
«Mit männlichen Biologen zusammenarbeiten»
Danach empfiehlt der Gutachter den Forscherinnen, «mit ein oder zwei männlichen Biologen zusammenzuarbeiten». Damit könnten sie vermeiden, dass das Manuskript «zu weit weg von empirischen Daten in Richtung ideologisch aufgeladener Annahmen abdrifte». Völlig unsachlich ist der Kommentar zu einem Ergebnis der Studie: «Vielleicht ist die Tatsache alles andere als überraschend, dass als Ko-Autoren männliche Doktoranden auf einer Publikation im Durchschnitt mehr auftauchen als ihre weiblichen Kollegen. Im Durchschnitt können männliche Doktoranden ja eine Meile auch etwas schneller laufen als Doktorandinnen.» Weiter heisst es im Gutachten, dass die Qualität der Arbeiten von männlichen Erstautoren vielleicht tatsächlich besser sei und sie deshalb öfter in renommierten Fachzeitschriften publizieren können als Erstautorinnen. Männer könnten mehr Stunden als Frauen arbeiten, «da sie leicht gesünder und ausdauernder sind».
Gutachten aus Datenbank entfernt
Auf Twitter folgte ein Sturm der Entrüstung. Erst jetzt entschuldigte sich die Fachzeitschrift: «’Plos One’ bedauert den Ton, Geist und Inhalt dieses Gutachtens. Wir nehmen das Peer-Review-Verfahren ernst und werden zügig auf die Beschwerde (der Autorinnen) reagieren.» Die Fachzeitschrift schasste den Gutachter, entfernte das Gutachten aus der Datenbank und hat die Studie nun einem anderen Gutachter zur Prüfung vorgelegt.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine