Schweiz: Mehr Rechte für missbrauchte Patientinnen
Missbrauchte Patientinnen erhalten mehr Rechte im verbandsinternen Disziplinarverfahren des Ärzteverbandes FMH. Dies hat die Ärztekammer, das 200-köpfige Parlament der FMH, nach langem Ringen beschlossen. Betroffene können im verbandsinternen sogenannten Standesverfahren neu als Partei auftreten. Damit erhalten sie Akteneinsicht, können zu den Aussagen des Arztes Stellung nehmen und allenfalls an einer Gegenüberstellung teilnehmen. Einen Entscheid der kantonalen Standeskommission können sie an die nationale Standeskommission weiterziehen. Bisher konnte dies nur der beschuldigte Arzt. Die Opfer wurden oft nicht einmal über die Entscheide der Standeskommission informiert.
Die FMH will sich zudem bei den Kantonsärzten und kantonalen Gesundheitsdirektoren dafür einsetzen, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden ihrer Aufgabe besser nachkommen. Nur sie können einem fehlbaren Arzt Auflagen erteilen oder die Bewilligung entziehen. «Wir wollen eine starke Aufsicht, die ihre Aufgaben kennt und auch durchsetzt», sagt Christine Romann, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes.
Übergriffe von Ärzten sind ein Tabuthema
Die Ärztekammer hat diesen Neuerungen im Standesverfahren erst im dritten Anlauf zugestimmt. Viele Ärzte hätten Angst vor einer Beschwerdeflut und unberechtigten Anschuldigungen, sagt Christine Romann, Leiterin der Arbeitsgruppe für die Erneuerung des verbandsinternen Disziplinarverfahrens. Sie geht davon aus, dass etwa 80 Prozent der Täter im weissen Kittel Wiederholungstäter sind. Viele seien bisher ungeschoren davon gekommen. weil nur wenige Opfer sie anzeigten. Romann hofft, «dass die Opfer nun häufiger den Mut finden, Anzeige bei der Standeskommission einzureichen». Im «Tages-Anzeiger» sprach sie von einer Analogie zur katholischen Kirche. Übergriffe seien in der Ärzteschaft wie in der Kirche ein Tabuthema. Im Unterschied zum Missbrauch der Priester und Ordensleute sorge der Missbrauch der Ärzte in der Öffentlichkeit jedoch für weit weniger Empörung.
In Kanada stellt die Standesorganisation der Ärzte und Chirurgen der Provinz Ontario Sextäter in den eigenen Reihen an den virtuellen Pranger. Die Disziplinarkommission der Ärztegesellschaft «College of Physicians and Surgeons of Ontario (CPSO)» veröffentlicht die verbandsinternen Entscheide gegen fehlbare Ärzte und zwar unabhängig von einem gerichtlichen Verfahren. Patientinnen können also online nachschauen, ob ihr Arzt vom Verband als Sextäter bezeichnet wird oder andere Standesregeln verletzt hat. Im Internet sind alle Entscheide veröffentlicht, welche die verbandsinterne Disziplinarkommission seit 1990 gefällt hat.
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Datenbank der ärztlichen Disziplinarkommission in Ontario (Ganz unten im Formular bei «Discipline & Fitness to Practise Information» ein Viereck anklicken und dann «submit»).
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine