Der Vertrag einer US-Vermittlungsagentur regelt detailliert, wer über das ungeborene Kind entscheidet. © Av

Leihmütter haften für ein behindertes Kind

fs /  US-Leihmütter müssen eine Schwangerschaft auf Verlangen der Kaufeltern abbrechen. Eine Weigerung kann Leihmütter teuer zu stehen kommen.

In den USA ist die milliardenschwere Fortpflanzungsindustrie weitgehend unreguliert. Der deutsche CDU-Politiker Jens Spahn, der Schweizer TV-Moderator Olivier Borer und andere Prominente, die Kinder von Leihmüttern haben, behaupten, dass Leihmütter in den USA nicht ausgebeutet würden. Damit meinen sie vor allem, dass die Bezahlung der Leihmütter etwas besser ist als in anderen Ländern. Was jedoch genau in den Verträgen mit den Leihmüttern steht, bleibt meist geheim. 

Mustervertrag einer Vermittlungsagentur
Kelly Chang Rickert, eine auf die Rechte von Leihmüttern spezialisierte US-Anwältin, hat den Mustervertrag der Vermittlungsagentur «Northwest Surrogacy Center» aus dem US-Bundesstaat Oregon in ihrem Blog veröffentlicht (englisch). Es handelt sich um einen Mustervertrag, den die Vertragsparteien im konkreten Fall abändern können. Oregon ist ein beliebter Standort für Leihmütter-Agenturen, da Abtreibungen dort bis zur Geburt erlaubt sind. 

Abtreibung
Im Mustervertrag heisst es, dass Kaufeltern eine Abtreibung verlangen können, wenn das Kind an einer Erkrankung leidet, die für sie «unvereinbar mit einer akzeptablen Lebensqualität» ist. Was «unvereinbar» und «akzeptabel» heisst, ist nicht definiert. Die Leihmutter verpflichtet sich demnach bereits vor der Schwangerschaft dazu, ein behindertes Kind abzutreiben, wenn die Kaufeltern dies verlangen. 
Weigert sie sich später, gilt dies laut dem Vertrag als «schwerer Verstoss». Damit erlöschen alle Verpflichtungen der Kaufeltern. Sie haben Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen und Auslagen sowie auf das Sorgerecht für das Kind. Die Leihmutter trägt also die finanziellen Konsequenzen, wenn sie sich gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet. 

Tod der Leihmutter
Auch andere Klauseln im Mustervertrag können Leihmütter teuer zu stehen kommen. So sollen sie beispielsweise eine Risikolebensversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 350’000 US-Dollar abschliessen. Die Prämien müssen von den Kaufeltern gezahlt werden. Versäumt eine Leihmutter den Abschluss der Versicherung, sind die Kaufeltern von jeder Haftung befreit, falls die Leihmutter stirbt. Auch ihre Angehörigen haben keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Verlust der Gebärmutter oder der Eierstöcke
Dem Mustervertrag zufolge soll eine Leihmutter lediglich 5000 Dollar erhalten, wenn sie durch die Auftrags-Schwangerschaft ihre Gebärmutter verliert. Für den Verlust von Eileitern oder Eierstöcken soll sie sogar nur 2500 Dollar erhalten. Zudem wird es rechtlich umstritten sein, ob eine Eizellen-«Spende» oder die Schwangerschaft der Grund für einen solchen Verlust ist. 

Kontrolle im Alltag
Der Mustervertrag regelt nicht nur Haftungsfragen, sondern schreibt der Leihmutter beispielsweise auch vor, wie sie sich vor und während der Schwangerschaft zu verhalten hat. So soll sie beispielsweise ihr Einverständnis geben, sich unangekündigt Drogen-, Alkohol- und Nikotintests zu unterziehen. 

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