Schweizer Gerichte verurteilten Aktivistin zu Unrecht
Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich entschieden und damit die Urteile der Schweizer Instanzen aufgehoben (Urteil in Französisch). Die Schweiz muss der Klägerin Nadja Batou 10’000 Euro an die Prozesskosten zahlen.
Demonstration am Frauentag
Batou hatte am 8. März 2019 in Genf als verantwortliche Vertreterin eines Frauenkollektivs eine Demonstration mit rund 1000 Teilnehmenden organisiert. Im Verlauf der Kundgebung wurden einzelne Schaufenster besprüht, Feuerwerk gezündet und versucht, die bewilligte Route zu verlassen. Die Polizei nahm vor Ort niemanden fest. Dennoch warf sie Batou am folgenden Tag Verstösse gegen die behördlichen Auflagen vor. Insbesondere habe der vom Kollektiv eingesetzte Ordnungsdienst versagt.
Busse oder Gefängnis
In erster Instanz wurde Batou zu einer Busse von 300 Franken sowie der Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Sie habe gegen die Bewilligungsauflagen verstossen, wofür sie gemäss der Bewilligung persönlich hafte. Wenn sie nicht zahle, müsse sie zwei Tage ins Gefängnis, urteilte das Gericht.
Erfolglose Berufung durch alle Instanzen
Batou focht das Urteil erfolglos durch alle Instanzen in der Schweiz an. Sie kritisierte, ihre Argumente seien nicht berücksichtigt und von ihr benannte Zeugen nicht angehört worden. Sie habe alles getan, um Zwischenfälle zu verhindern. Sie wirft der Schweizer Justiz vor, dass sie mit der Bestrafung andere abschrecken will, Demonstrationen zu organisieren.
Schweiz verletzte Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab Batou nun Recht. Die Schweiz habe ihre Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt. Batou habe keine strafbare Handlung begangen. Die Vorfälle während der Demonstration hätten das öffentliche Leben nicht beeinträchtigt und seien nicht als gewalttätig einzustufen.Organisatorinnen von Demonstrationen dürfe man nicht für das Verhalten Dritter verantwortlich machen, sofern sie angemessene Massnahmen zur Verhinderung unerlaubter Handlungen ergriffen haben. Die Verurteilung von Batou sei daher unverhältnismässig.
«Abschreckende Wirkung»
Zudem kritisierte der Gerichtshof, dass sich die Schweizer Gerichte einzig auf den Polizeibericht stützten und die von der Beschuldigten benannten Zeugen nicht anhörten. Ob der Ordnungsdienst tatsächlich unzureichend gehandelt habe, lasse sich nur durch deren Befragung klären, so der Gerichtshof. Eine Verurteilung Batous hätte eine «abschreckende Wirkung» haben können und sowohl sie als auch andere künftig von der Organisation von Demonstrationen abhalten können, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

