Die österreichische Wochenzeitung «Falter» veröffentlichte Chatprotokolle zwischen dem ehemaligen ORF-Generaldirektor und einer Angestellten. © ORF

Kontroverse um Belästigung am Arbeitsplatz

fs /  Der ORF-Chef verlor seinen Job wegen übergriffiger Chats und Fotos. Umstritten ist, ob diese rechtlich als Belästigung gelten.

In Österreich wirft eine Mitarbeiterin Roland Weissmann, dem bisherigen Generaldirektor des öffentlich-rechtlichen Senders ORF, vor, sie über Jahre hinweg sexuell belästigt zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe.

«Die Frau ist äusserst glaubwürdig»
Den Fall öffentlich gemacht hat Barbara Tóth von der Wochenzeitung «Falter» (Bezahlschranke).Sie hatte Einsicht in die Chat-Kommunikation zwischen Weissmann und der Frau. «Das Material hat mich letztlich sehr überzeugt. Die Frau selbst halte ich für äusserst glaubwürdig», sagte Tóth im ORF.
Weissmann schrieb unter anderem: «In meiner Welt haben wir Sex, wenn ich Sex will». Er machte nicht nur wiederholt sexuelle Anspielungen, sondern schickte der Frau auch unaufgefordert Bilder seines Geschlechtsteils und forderte sie auf, ihm intime Fotos zu senden. Sie lehnte dies mehrfach ab.

«Keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn»
Weissmann weist den Vorwurf der sexuellen Belästigung zurück und spricht von einvernehmlichem Verhalten. Eine vom ORF eingesetzte Compliance-Kommission stellte «unangemessenes Verhalten» fest, jedoch keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn. Sie begründete dies damit, dass die beiden nicht unmittelbar zusammenarbeiteten, die Frau ihr Verhalten am Arbeitsplatz nicht geändert habe und ihr keine beruflichen Nachteile entstanden seien.
Dennoch kam die Kommission zu dem Schluss, dass eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses untragbar sei. Der Sender entliess Weissmann fristlos. Dieser kündigte daraufhin rechtliche Schritte gegen den ORF und den «Falter» an.

«Es war sexuelle Belästigung»
Nicht alle teilen die Ansicht der Compliance-Kommission, dass keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn vorliegt. Arbeitsrechtler Roland Gerlach berät als Anwalt den Stiftungsrat des ORF, der den Generaldirektor wählt. Er sieht im Verhalten von Weissmann sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes. Im ORF erklärte er, es sei «relativ wurscht», ob die Beteiligten direkt zusammengearbeitet hätten.
Wenn ein Vorgesetzter, der irgendwo sitzt, eine Frau wiederholt zu sexuellen Handlungen dränge, schaffe dies ein belastendes Arbeitsumfeld. Die Betroffene müsse befürchten, ihm im beruflichen Kontext zu begegnen und erneut bedrängt zu werden. Ein Foto des Geschlechtsteils sei eine «ostentative Beleidigung» der Frau im beruflichen Zusammenhang. «Ich wüsste kaum ein besseres Beispiel für sexuelle Belästigung als das Versenden eines Dickpics.»

Strukturelles Problem
Der ORF hat – wie viele Arbeitgeber – ein strukturelles Problem mit Sexismus am Arbeitsplatz. In einer internen Umfrage des zentralen Betriebsrats aus dem Jahr 2019 gab jede dritte Frau im ORF an, Fehlverhalten erlebt zu haben. Ungefähr jede siebte Frau berichtete sogar von körperlichen sexuellen Übergriffen. Laut dem Magazin «Dossier» blieben solche Vorfälle oft ohne Konsequenzen für die Täter. Ein Grund dafür dürfte sein, dass viele Betroffene Übergriffe nicht melden – auch weil sie negative Folgen befürchten.

Opfer von Sexismus entlassen
Konkretes Beispiel dafür ist Anuschka Roshani, Redaktorin beim «Magazin» der «Tamedia»-Zeitungen in der Schweiz. Sie hatte 2022 im «Spiegel» schwere Vorwürfe gegen ihren ehemaligen Vorgesetzten Finn Canonica erhoben, darunter Mobbing, Sexismus und Machtmissbrauch. Roshani kritisierte auch, dass ihre wiederholt intern vorgebrachten Beschwerden von den Verantwortlichen nicht ernst genommen wurden. «Tamedia» hatte zuvor sowohl ihr als auch Canonica gekündigt. Roshani klagte gegen ihre Kündigung. Im letzten Sommer entschied das Obergericht Zürich, dass die Kündigung missbräuchlich war. Damit erhielt Roshani Anspruch auf Lohnfortzahlung seit der Kündigung in der Höhe von über 200’000 Franken und auf weitere Beschäftigung. Seit letztem Herbst ist sie laut dem Impressum wieder Teil der «Magazin»-Redaktion.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581