Kindergärtnerinnen drohen mit Gericht
Im Kanton Zürich ist der Kindergarten seit 2008 obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kindergärtnerinnen sind seither Lehrkräfte der ersten Schulstufe mit entsprechenden Pflichten. Sie erhalten jedoch für ein 100-Prozent-Pensum weiterhin nur 87 Prozent des Lohns ihrer Lohnklasse. Und sie sind eine Lohnklasse unter den Primarlehrkräften (Grundschule) eingeteilt. Auf dem Verhandlungsweg konnten sich die Kindergärtnerinnen bisher mit dem Kanton nicht auf eine Lohnerhöhung einigen. 18 Kindergärtnerinnen haben deshalb zusammen mit drei Berufsverbänden bei der kantonalen Schlichtungsstelle Klage eingereicht. Wenn Kindergärtnerinnen und Kanton zu keiner Einigung kommen, geht die Klage vor Gericht.
Höhere Anforderungen und Belastungen
Die Kindergärtnerinnen begründen ihre Forderung nach einer Lohnerhöhung damit, dass sich ihr Beruf grundlegend verändert habe. Die Anforderungen und Belastungen seien stark gestiegen. Auch Lehrpersonen auf Kindergartenstufe müssten sich heute an einen vorgegebenen Lehrplan halten, Kinder individuell fördern, mit Fachpersonen zusammenarbeiten, Elterngespräche führen und administrative Arbeiten erledigen.
Für Kanton keine Diskriminierung
Die kantonale Bildungsdirektion begründet ihr Nein zu einer Lohnerhöhung mit einem Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahr 1999. Danach ist eine Entlöhnung von 87 Prozent eines 100-Prozent-Pensums nicht diskriminierend. Das Höchstgericht begründete sein Urteil damals damit, dass Lehrpersonen auf Kindergartenstufe eine geringere Arbeitszeit haben. Seither hätten sich die Anforderungen und Belastungen nicht verändert, sagt die Zürcher Bildungsdirektion.
Einzigartige Lohn-Diskriminierung
Dass eine Berufsgruppe nur 87 Prozent ihrer Lohnklasse verdient, ist laut Kurt Willi, Vizepräsident des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (ZLV), einzigartig. Es gebe keine andere Berufsgruppe mit einer vergleichbaren Lohn-Diskriminierung. Grund dafür ist eine 25 Jahre alte strukturelle Besoldungsrevision für das Staatspersonal. Die Kindergärtnerinnen wurden damals eine Lohnstufe unter den Primarlehrkräften eingeteilt und hätten damit markante Lohnerhöhungen zugute gehabt. Dem Kanton Zürich und den Gemeinden war dies zu teuer. Nachträglich wurde deshalb beschlossen, den Kindergärtnerinnen für ein 100-Prozent-Pensum nur 80 Prozent des Gehaltes zu zahlen. Mit einer Lohnklage erreichten die Kindergärtnerinnen vor 15 Jahren eine Anhebung des Lohnes. Seither erhalten sie 87 Prozent eines 100-Prozent-Lohnes.
Kanton Bern erhöht Löhne
Auch in anderen Kantonen fordern Kindergärtnerinnen höhere Löhne aufgrund der gestiegenen Anforderungen und Belastungen. Im Kanton Bern erhalten Lehrpersonen auf Kindergartenstufe ab 2015 den gleichen Lohn wie Primarlehrkräfte. Die Regierung begründete die Lohnerhöhung mit den Anforderungen für Kindergärtnerinnen, die sich in den letzten Jahren grundlegend verändert haben. Zudem sei der Kindergarten neu Bestandteil der obligatorischen Volksschule. Die Lohnerhöhung kostet den Kanton mehrere Millionen Franken im Jahr. Auch in anderen Kantonen wie Aargau, Baselland, Luzern und Schwyz wollen die Berufsverbände die Lohnunterschiede zwischen Primar- und Kindergartenlehrkräften beseitigen. Derzeit sind Verhandlungen mit den zuständigen Behörden im Gang.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine