Seltener Erfolg für Lohnklage
In der Schweiz muss das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) einer früheren Angestellten 27’000 Franken Lohn nachzahlen (25’000 Euro). Das hat das Bundesgericht in letzter Instanz entschieden. Das Forschungsinstitut, das von der öffentlichen Hand mitfinanziert wird, habe den Lohnunterschied nicht objektiv begründen können.
Gleichwertige Leistungen
Das Höchstgericht hatte den Fall einer Grafikerin zu beurteilen. Diese hatte wegen Sparmassnahmen ihren Job verloren. Per Zufall erfuhr sie danach, dass sie sechs Prozent weniger verdient hatte als ihr männlicher Kollege. Sie klagte gegen ihren früheren Arbeitgeber und bekam in zweiter Instanz Recht. Das Obergericht des Kantons Aargau entschied aufgrund von Zeugenaussagen und Arbeitszeugnissen, dass die Arbeit der Angestellten und ihres Berufskollegen für das Institut gleich wertvoll war. Darauf deute unter anderem eine Mail des Institutsleiters an die Grafikerin hin. Darin hiess es, dass ihre Leistungen und die ihres Kollegen «auf einem gleich guten Niveau liegen».
Keine Willkür
Das Forschungsinstitut hielt den Sachverhalt, wie ihn das Obergericht feststellte, für willkürlich und ging in Revision. Doch die drei Bundesrichterinnen stützten den Entscheid der Vorinstanz. Das Forschungsinstitut habe nicht darlegen können, weshalb die Sachverhaltsdarstellung des Obergerichts willkürlich sein soll. Allein dass die vom Obergericht gezogenen Schlüsse nicht mit der Darstellung des Forschungsinstituts übereinstimmen, belege noch keine Willkür, heisst es im Urteil.
Arbeitgeber will jetzt Lohnsystem überprüfen
Stefan Williner vom Forschungsinstitut sagte in der Nachrichtensendung «10vor10», gleicher Lohn für gleiche Arbeit sei für das Institut «sehr wichtig». Das Institut werde sein Lohnsystem nun überprüfen. Corinne Schaerer von der Gewerkschaft Unia sagte gegenüber «20 Minuten», erfolgreiche Lohnklagen seien selten und kämen selten vor das Höchstgericht: «Es ist oft schwierig für die Frauen, gegen ihren eigenen Chef zu klagen und die Beweise zu erbringen.» In der Schweiz können Frauen seit zwanzig Jahren gegen diskriminierende Löhne klagen. Wegen der Lohnintransparenz ist die Beweislage jedoch schwierig und die meisten Lohnklagen enden vorzeitig mit einem Vergleich.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine