Unfall auf Flucht aus Bordell ist Arbeitsunfall
In Deutschland erhält eine Prostituierte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, obwohl sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hatte. Dies hat das Sozialgericht Hamburg im Sommer entschieden. Das Urteil ist kürzlich rechtskräftig geworden. Es gilt bundesweit als richtungsweisend.
In Wohnung eingesperrt
Das Sozialgericht hatte den Fall einer Frau zu beurteilen, die vor vier Jahren aus einem visumspflichtigen Land nach Deutschland gekommen ist. Sie arbeitete legal als Prostituierte für einen Escort-Service in Clubs und in einer Wohnung, wo sie auch lebte. Dort sperrte der Betreiber des Escort-Services sie bald darauf ein. Die Frau entschloss sich zur Flucht. Beim Sprung aus dem Fenster erlitt sie komplizierte Brüche, an deren Folgen sie bis heute leidet.
Unfallversicherung wollte nicht zahlen
Für die Kosten wollte die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft nicht aufkommen. Die Frau habe zum Zeitpunkt ihres Sprungs aus der Wohnung versicherungsrechtlich nicht gearbeitet. Sie habe sich privat in der Wohnung aufgehalten, da sie dort gewohnt habe. Zudem sei die Frau weder über den Escort-Service noch als Selbstständige versichert gewesen. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist einer der grössten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, bei der alle Beschäftigten in Deutschland versichert sind.
Angestelltes Arbeitsverhältnis
Laut dem Sozialgericht hat die Frau zwar in der Wohnung gewohnt, sie habe aber auch dort gearbeitet. Die Arbeit für den Escort-Service bewertete das Gericht als angestelltes Arbeitsverhältnis, weil der Betreiber des Escort-Services der Frau Arbeitsanweisungen erteilt hat. Aufgrund des Urteils kann die Frau die Behandlungskosten bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft einfordern. Diese ihrerseits kann vom Escort-Service rückwirkend Versicherungsbeiträge einfordern.
Strafverfahren eingestellt
Ein Strafverfahren gegen den Betreiber des Escort-Servie wurde eingestellt, weil die Frau nicht direkt gegen ihn aussagen will. Er habe die Frau bedroht, schrieb die «Tageszeitung».
Kontroverse Reaktionen
Das Urteil hat kontroverse Reaktionen ausgelöst. Prostitution ist in Deutschland eine legale Erwerbsarbeit. Die Befürworterinnen dieser Regelung begrüssen das Urteil, weil das Gericht Prostituierte rechtlich wie andere Erwerbstätige behandelt.
Die Gegnerinnen der Legalisierung argumentieren, dass es keine freiwillige Prostitution gibt. Mit der Definition «Arbeitsunfall» legitimiere das Gericht Frauenhandel und Zwangsprostitution.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine