Widerstand gegen Stiefkind-Adoption gebrochen
Zuletzt hat das Parlament in der Schweiz beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Paare das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren dürfen. Die Stiefkind-Adoption wird in allen Paarbeziehungen erlaubt, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung.
Keine Volksabstimmung
Konservative wollten das Volk über die Stiefkind-Adoption abstimmen lassen und haben deshalb das Referendum ergriffen. Sie argumentierten mit dem Kindeswohl, das Schaden erleide. Und es gebe kein Recht auf ein Kind. Doch die Gegner der Stiefkind-Adoption konnten nur 30’000 der erforderlichen 50’000 Unterschriften sammeln und sind deshalb deutlich gescheitert. Damit wird die Stiefkind-Adoption erlaubt.
Adoption fremder Kinder
Die Schweiz ist in Europa Nachzüglerin. In einigen Ländern dürfen gleichgeschlechtliche Paare bereits fremde Kinder adoptieren. Dazu gehören die Benelux-Staaten, Frankreich, Grossbritannien, skandinavische Länder, Spanien und seit diesem Jahr auch Österreich.
In Deutschland ist die Stiefkind-Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in registrierter Partnerschaft möglich. Lesben und Schwule dürfen auch ein Kind, das die Partnerin oder der Partner zuvor angenommen hat, adoptieren.
In Italien hat kürzlich das Kassationsgericht im Fall eines lesbischen Paares die Stiefkind-Adoption erlaubt. Das Höchstgericht begründete sein Urteil mit dem Kindeswohl. Das italienische Parlament hat erst in diesem Frühjahr nach heftigen Debatten die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gebilligt. Die Stiefkind-Adoption hatte Regierungschef Matteo Renzi jedoch auf Druck des konservativen Koalitionspartners und von Abgeordneten aus der eigenen Partei streichen müssen. Nun soll laut dem Gesetz im Einzelfall zum Wohl des Kindes entschieden werden.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine