Mutterschutz darf Karrierechancen nicht schmälern

fs /  Polizistin verpasst wegen des Mutterschaftsurlaubs einen Ausbildungskurs. Sie hat Anspruch auf gleichwertigen Nachschulungskurs.

Eine Arbeitnehmerin darf nicht automatisch von einem Ausbildungskurs ausgeschlossen werden, weil sie im gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschaftsurlaub ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit die Karrierechancen von Frauen im öffentlichen Dienst gestärkt.
Ausschluss von Kurs und Prüfung
Das Gericht hatte den Fall einer Polizistin aus Italien zu beurteilen, die wegen des Mutterschaftsurlaubs an einem Ausbildungskurs nicht teilnehmen konnte. Diese Berufsausbildung musste die Frau absolvieren, um endgültig Beamtin zu werden und damit in den Genuss verbesserter Beschäftigungsbedingungen zu kommen. Die italienische Verwaltung schloss sie wegen des Mutterschaftsurlaubes automatisch sowohl vom Kurs als auch von der abschliessenden Prüfung aus. Sie bot der Frau keinen gleichwertigen Nachschulungskurs an, sondern bloss die Zulassung zum nächsten Ausbildungskurs. Wann dieser durchgeführt werden sollte, war unklar.
Diskriminierung der Frauen
Laut dem EuGH ist dies eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes. Die ursprünglich gleich qualifizierten männlichen Kollegen der Polizistin hätten den Kurs vollständig absolvieren und vor ihr in den höheren Dienstgrad aufsteigen können. Wegen der gebotenen Chancengleichheit in der Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sei der Arbeitgeber verpflichtet, der Polizistin nach dem Mutterschaftsurlaub so bald wie möglich einen «gleichwertigen Nachschulungskurs» anzubieten, damit sie zur Prüfung zugelassen werden und «so schnell wie möglich» in einen höheren Dienstgrad aufsteigen kann. Die Richtlinie der EU zur Chancengleichheit sei so «klar und genau», dass Gerichte gegenteilige nationale Bestimmungen «unangewendet» lassen müssen.


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