Schweiz: Prostituierte hat Recht auf ihren Lohn

fs /  Vertrag ist Vertrag – auch im Sexgewerbe. Will ein Freier nicht zahlen, kann eine Prostituierte ihren Lohn bei Gericht einfordern.

Das Bezirksgericht Horgen hatte den Fall einer Prostituierten zu beurteilen, die vom beklagten Freier unterschriebene Schuldscheine hatte. Er argumentierte, dass die Abmachung zwischen ihm und der Frau sittenwidrig und damit vor Gericht nicht durchsetzbar sei. Das Bezirksgericht ist anderer Ansicht und kippt damit die bisherige Rechtssprechung. Danach waren Verträge im Sexgewerbe sittenwidrig und damit nichtig. Eine Prostituierte muss zwar Steuern und Beiträge an die Sozialversicherung zahlen. Eine ausstehende Zahlung für ihre sexuelle Dienstleistung konnte sie jedoch bisher nicht auf dem Gerichtsweg einfordern.
Prostitution gilt nicht mehr als sittenwidrig
Das Bezirksgericht Horgen spricht von einer «stossenden Doppelmoral». Es begründete sein Urteil damit, «dass die Moralvorstellungen der Gesellschaft zur Prostitution in den letzten drei Jahrzehnten einem massgebenden Wandel unterzogen wurden». Das Prostitutionsgewerbe gelte nicht mehr als sittenwidrig. Dies gehe unter anderem aus der Antwort des Bundesrates auf einen Vorstoss aus dem Parlament hervor. Darin schreibe die Regierung, es sei nicht nachvollziehbar, warum die Prostitution im Vertragsrecht sittenwidrig und in anderen Rechtsgebieten nicht sittenwidrig sein soll.
Weiter verweist das Bezirksgericht auf neuere kantonale und kommunale Regelungen. So hat beispielsweise der Kanton Bern die Sittenwidrigkeit im neuen Prostitutionsgesetz aufgehoben. Der Kanton Bern hat zudem auf Bundesebene eine entsprechende Standesinitiative eingereicht. Die Rechtskommissionen des Parlamentes haben ihr zugestimmt. Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Das Urteil des Bezirksgerichts Horgen ist mittlerweile rechtskräftig (Aktenzeichen: FV120047).
Legalisierung der Prostitution ist umstritten
Der Trend in der Schweiz, Prostitution zu legalisieren, widerspricht dem Trend in Europa. In Deutschland und den Niederlanden ist Prostitution zwar eine legale Erwerbsarbeit. Beide Länder planen jedoch, sie strenger als bisher zu reglementieren. Schweden, Norwegen und Island haben den Kauf sexueller Dienstleistungen verboten. Bestraft werden nur die Freier. In Frankreich hat die Nationalversammlung ein ähnliches Gesetz verabschiedet. Die zweite Kammer wird voraussichtlich im Frühjahr entscheiden.
Die Frage, ob der Staat Prostitution legalisieren soll oder nicht, ist umstritten. Die Befürworterinnen eines Verbotes argumentieren, dass es keine freiwillige Prostitution gibt. Die Prostituierten seien Opfer von Zuhältern und Menschenhändlern. Der Staat müsse deshalb bei den Freiern ein Unrechtsbewusstsein schaffen, Zuhälter bestrafen und Prostituierte beim Ausstieg unterstützen.
Die Gegnerinnen eines Verbotes argumentieren, dass es eine freiwillige Prostitution gibt und strafrechtliche Regelungen das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung verletzen. Der Staat müsse deshalb die rechtliche Diskriminierung von Sexarbeiterinnen beenden und sie mit anderen Erwerbstätigen gleichstellen.


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