Deutschland: Frauenquote für Wahllisten

fs /  In Baden-Württemberg sollen Frauen die Hälfte der Plätze auf den Wahllisten für Gemeinderäte und Kreistage erhalten.

Eine entsprechende Reform des Kommunalwahlgesetzes hat die grün-rote Mehrheit im Landtag von Baden-Württemberg beschlossen. Damit gibt es erstmals in einem Bundesland eine gesetzliche Frauenquote. Die Soll-Vorschrift ist rechtlich jedoch nicht bindend. Zurzeit liegt der Frauenanteil in den Kreistagen bei durchschnittlich mageren 16 und in den Gemeinderäten bei 22 Prozent. Die nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg finden 2014 statt.
Mit der Neuerung will die Regierungskoalition die Frauenanteile in Kreistagen und Gemeinderäten «signifikant» erhöhen. Im bundesweiten Vergleich seien diese sehr tief. Die Grünen hatten ursprünglich eine verpflichtende Frauenquote von 50 Prozent verlangt. Laut einem Rechtsgutachten des von der SPD geführten Innenministeriums hätte eine verpflichtende Quote jedoch gegen die Wahlfreiheit und die Parteienautonomie und damit gegen die Verfassung verstossen.
Die Grünen und die SPD haben in ihren Parteisatzungen bereits eine Frauenquote mit Reissverschlussprinzip verankert. Sie hoffen, dass nun CDU, FDP und Freie Wähler den Frauenanteil auf ihren Wahllisten erhöhen. Die Fraktionen von CDU und FDP haben gegen die Soll-Regelung gestimmt.
Weiterhin möglich bleiben mit der unverbindlichen Soll-Vorschrift reine Frauenlisten. Bei der letzten Kommunalwahl in Baden-Württemberg vor vier Jahren sind laut Wikipedia 34 Frauenlisten bei den Gemeinderatswahlen und eine Frauenliste bei der Kreistagswahl angetreten.
Frankreich hat im Jahr 2000 als erstes Land in Europa eine verpflichtende 50-Prozent-Quote für Wahllisten eingeführt. Diese gilt auch auf Kommunalebene. Frauen und Männer müssen sich auf den Wahllisten zwingend abwechseln.


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